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Vierter VW-Dieselprozess in Braunschweig startet nicht wie geplant

Der vierte Betrugsprozess um die Dieselmanipulation bei Volkswagen ist am Montag geplatzt, weil einer der drei Angeklagten fehlte. Mehr als elf Jahre nach der Aufdeckung zieht sich die juristische Aufarbeitung weiter hin.

Vierter VW-Dieselprozess in Braunschweig startet nicht wie geplant
© handelsblatt.com

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen kommt nur schleppend voran. Der vierte große Betrugsprozess vor dem Landgericht Braunschweig sollte am Montag beginnen, doch zur Verlesung der Anklageschrift kam es nicht. Einer der drei Angeklagten fehlte aus gesundheitlichen Gründen, wie die Verteidigung mitteilte. Mehr als elf Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen ist der Konzern damit weiterhin mit den Folgen des Skandals beschäftigt, während er zugleich mit anderen Problemen ringt.

Der Vorsitzende Richter gab nach einer Unterbrechung bekannt, dass der Betroffene aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend entschuldigt sei. Der Prozess wurde daraufhin bis Donnerstag, den 5. November, unterbrochen. Den drei ehemaligen Führungskräften des Konzerns wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt zu haben oder nicht gegen deren Weiterentwicklung eingeschritten zu sein. Einem der Angeklagten wird zudem eine uneidliche Falschaussage zur Last gelegt.

Der Skandal war im September 2015 öffentlich geworden, als US-Behörden nachwiesen, dass Dieselfahrzeuge mit einer Software manipuliert waren. Diese erkannte Testsituationen und reduzierte die Stickoxid-Emissionen, im Alltagsbetrieb blieben die Werte jedoch deutlich höher. Weltweit waren mehrere Millionen Fahrzeuge betroffen. Der Skandal kostete den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn sein Amt und den Autobauer Milliarden.

Der erste Betrugsprozess in Braunschweig war nach mehreren Jahren Verhandlung im Mai 2025 mit einem Urteil zu Ende gegangen. Zwei der vier Angeklagten erhielten Haftstrafen, die beiden anderen Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt. Eine Entscheidung darüber ist nicht absehbar, weshalb auch ein möglicher Haftantritt noch auf sich warten lässt. Für die Betroffenen bedeutet das, dass der Fall noch längst nicht abgeschlossen ist.

In diesem ersten Verfahren war ursprünglich auch Winterkorn angeklagt. Sein Verfahren wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und ist inzwischen wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Vor Gericht hatte Winterkorn jegliche strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Damit bleibt die Frage nach der persönlichen Verantwortung des früheren Konzernchefs in Braunschweig offen, zumindest in diesem Verfahren.

Das nun vierte Verfahren richtete sich zunächst gegen elf Beschuldigte. Gegen acht von ihnen wurde das Verfahren nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen eingestellt. Für den Prozess sind 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 angesetzt, was die Dauer der Aufarbeitung deutlich macht. Ebenfalls im November, am 24. November, soll der fünfte und vermutlich letzte Prozess in Braunschweig beginnen. Dann richten sich die Vorwürfe gegen sieben ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter des Konzerns, auch dafür sind 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 geplant. Insgesamt zeigt sich, dass die strafrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals noch über Jahre andauern dürfte.

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Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.