Bundesanwaltschaft klagt sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder in Berlin an
Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder erhoben. Sie sollen von Deutschland aus Waffen und Munition für einen geplanten Mordanschlag auf israelische Repräsentanten oder jüdische Personen beschafft haben.
Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der islamistischen Hamas erhoben. Die Männer mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten sollen als sogenannte Auslandsoperateure Waffen und Munition für die Terrororganisation beschafft haben. Ein weiterer Beschuldigter wird gesondert verfolgt, weil er sich noch in Auslieferungshaft in Großbritannien befindet.
Nach Angaben der Behörde wird den Beschuldigten Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Hinzu kommen Verstöße gegen das Waffenrecht und in einigen Fällen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin muss nun entscheiden, ob und wann es zu einem Prozess kommt.
Die Gruppe soll spätestens seit Juli 2025 einen konkreten Mordanschlag in Deutschland oder Österreich gegen Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen geplant haben. Der Anschlag sollte nach Erkenntnissen der Ermittler um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2025 herum verübt werden. Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt, das der in Großbritannien Inhaftierte erstellt haben soll.
Bereits Anfang Oktober 2025 hatte die Bundesanwaltschaft zunächst drei der Männer in Berlin festnehmen lassen. Bis dahin hatte die Gruppe nach Behördenangaben ein funktionsfähiges vollautomatisches Gewehr, 13 Pistolen und mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Ein Teil davon soll der inzwischen in Großbritannien Inhaftierte nach Wien geschafft und dort eingelagert haben. Knapp einen Monat später hoben Ermittler in Wien ein Waffenversteck aus. In London wurde etwa gleichzeitig ein weiterer Beschuldigter auf Grundlage eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe festgenommen.
In den Monaten darauf folgten weitere Festnahmen unter anderem in Dänemark, Zypern und Berlin. Ein Verfahren hat die Bundesanwaltschaft inzwischen an die Berliner Behörden abgegeben, weil dem Beschuldigten keine Mitgliedschaft oder Unterstützung der Hamas nachgewiesen werden konnte.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte nach den ersten Festnahmen von einer abgewendeten terroristischen Bedrohungslage gesprochen. «Wir gehen davon aus, dass diese Bedrohungslage konkret war», sagte der CSU-Politiker. Die Beschuldigten seien seit längerem im Fokus der Behörden gewesen und unter Beobachtung gestanden, auch der Verfassungsschutz sei involviert gewesen. Die Hamas bestritt jegliche Verbindung zu den festgenommenen Verdächtigen.
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatte der militärische Flügel der Hamas bereits vor längerer Zeit begonnen, Waffendepots in Europa anzulegen. Hochrangige Hamas-Funktionäre sollen die Beschuldigten beauftragt haben, Waffen und Munition in Deutschland zu beschaffen.
Es ist nicht das erste Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder. Ende März hatte das Kammergericht Berlin vier Männer zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts waren sie als Auslandsoperateure für Waffendepots in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Der Staatsschutzsenat sprach sie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Über Kontakte zwischen den vier Männern und den nun jüngst Angeklagten war bisher nichts bekannt.
Die Hamas ist verantwortlich für den Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem 1.200 Menschen getötet und mehr als 250 Menschen als Geiseln genommen wurden. Der Angriff löste den Gaza-Krieg aus. Kurz darauf hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Betätigungsverbot für die in Europa als Terrororganisation eingestufte Gruppe ausgesprochen.
