Landgericht Hannover verhandelt 103 Fälle von Missbrauch an Ex-Partnerin
Ein 39-Jähriger soll seine frühere Lebensgefährtin über vier Jahre betäubt, missbraucht und gefilmt haben. Die Anklage umfasst 103 Fälle. Der Prozess in Hannover steht im Zusammenhang mit dem Pelicot-Skandal und dem internationalen «Projekt Medusa».
Vor dem Landgericht Hannover hat am Dienstag der Prozess gegen einen 39-jährigen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, seine frühere Lebensgefährtin über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren in 103 Fällen betäubt, sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Der Angeklagte machte zu Prozessbeginn von seinem Schweigerecht Gebrauch, wie sein Verteidiger Marcin Raminski erklärte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seiner damaligen Partnerin Schlafmittel oder Ketamin verabreicht zu haben, um sie zu sedieren und anschließend sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.
Die Taten sollen sich zwischen November 2021 und März 2026 in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg bei Hannover sowie in einem Hotel ereignet haben. Laut Anklage soll der Mann von einer einzigen Tat teilweise mehr als 100 Videos angefertigt haben. Einige dieser Aufnahmen habe er in Chatgruppen geteilt oder auf einer frei zugänglichen Internetplattform hochgeladen. Auch das heimliche Filmen der Frau beim Baden oder Duschen wird ihm zur Last gelegt. Die Staatsanwältin benötigte fast eine Stunde, um die 103 Fälle der Anklageschrift knapp zu umreißen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall weckt Erinnerungen an den Missbrauchsskandal um Gisèle Pelicot in Frankreich. Die Französin war von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden. Im Jahr 2024 wurden ihr Ex-Mann und 50 Mittäter zu langen Haftstrafen verurteilt. Eine Ermittlerin des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen berichtete als Zeugin in Hannover, dass die Enthüllungen um den Pelicot-Fall und investigative Recherchen in Deutschland das aktuelle Verfahren in Niedersachsen ins Rollen brachten.
Die LKA-Ermittlerin verwies auf Ergebnisse von Investigativ-Journalisten des Reportageformats «STRG_F», die nach einem Bericht des NDR auch zum «Projekt Medusa» führten. Bei diesem internationalen Ermittlungsansatz gingen Behörden in diesem Sommer erstmals gezielt gegen Online-Netzwerke von Männern vor, die ihre Partnerinnen betäuben und dann sexuell missbrauchen. Bei einer anlassunabhängigen Ermittlung in Nordrhein-Westfalen sei ihr das Profil des nun Angeklagten aufgefallen, sagte die Ermittlerin. Nach der Identifizierung des Mannes aus der Region Hannover wurden die Ermittlungen in Niedersachsen fortgesetzt.
Parallel zur Verhandlung veröffentlichte die Polizei Details zu dem Komplex. Demnach sichteten die Ermittler mehr als 42.000 Videodateien. Auf fast 1700 Dateien habe sich strafrechtlich Relevantes befunden, das vollständig ausgewertet und dokumentiert wurde. Der überwiegende Teil der Aufnahmen wurde mutmaßlich vom Tatverdächtigen selbst gefertigt. Zudem werteten die Ermittler annähernd 6000 Chatverläufe aus. Die Inhalte seien auf eine Plattform hochgeladen worden, die aufgrund des massenhaften Austauschs von Vergewaltigungsvideos und Missbrauchsinhalten international Schlagzeilen machte.
Die Ermittler betonen, dass der Komplex nicht mit der Anklage in Hannover oder an der Landesgrenze ende. Nach der Auswertung ergaben sich 78 Folgeverfahren gegen Kontaktpersonen in Deutschland und mindestens zehn weiteren Staaten in Europa und darüber hinaus. Von den zuständigen Behörden seien weitere Tatverdächtige identifiziert worden. Unter anderem wurde in Frankreich ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungsgruppe stieß zudem auf fast 100 noch unidentifizierte Opfer, zu denen weiter ermittelt wird.
Im Prozess in Hannover berichtete ein Beamter als Zeuge, dass es möglicherweise ein weiteres Opfer des Angeklagten in Polen geben könnte. Für die Ermittlungen dazu seien jedoch die Kollegen im Nachbarland zuständig. Die Verhandlung soll am 16. September fortgesetzt werden. Wann es zu einer Vernehmung des mutmaßlichen Opfers kommt, ist noch unklar.
