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Zuckersteuer wird zum Koalitionsstreit um Zero-Drinks und Hafermilch

Das Finanzministerium will die geplante Zuckersteuer breiter fassen. Landwirtschaftsministerium und Teile der Union bremsen – und hinter dem Streit steht auch die Frage, ob Gesundheit oder Haushalt den Ausschlag gibt.

Zuckersteuer wird zum Koalitionsstreit um Zero-Drinks und Hafermilch
Foto: Anselm Schüler / Wikimedia Commons

Die geplante Zuckersteuer wird in Berlin zu einem Konflikt über mehr als Limonade. Ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums, über das am 25. August mehrere Medien berichteten, erweitert den möglichen Anwendungsbereich so stark, dass auch Zero-Getränke, Hafer- und andere Pflanzendrinks, Milchmischgetränke, Eistee, Fertigkaffee, Smoothies, Nektare und sogar bestimmte alkoholfreie oder gemischte Getränke in den Blick geraten.

Das ist politisch brisant, weil die Bundesregierung damit von der ursprünglichen Idee einer relativ eng gefassten Abgabe auf besonders zuckerreiche Softdrinks abrücken könnte. Nach dem derzeit diskutierten Modell sollen drei Stufen gelten: 26 Cent je Liter ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, 32 Cent ab 7 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm. Auch Getränke, die ausschließlich mit Süßstoffen gesüßt sind, würden mit 26 Cent je Liter belastet.

Reiner Fruchtsaft und reine Milch sollen ausgenommen bleiben. Sirupe, Konzentrate und Granulate will das Finanzministerium dagegen einbeziehen, damit die Steuer nicht einfach durch den Verkauf anderer Darreichungsformen umgangen werden kann. Eine pauschale Steuer auf feste Süßwaren gehört zu den aktuell berichteten Eckpunkten nicht.

Das Landwirtschaftsministerium zieht eine engere Linie

Der Widerstand kommt vor allem aus dem CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium. Dort gilt das Modell des Finanzministeriums als zu breit. Das Haus orientiert sich eher an der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit: Besteuert werden sollten nach diesem Ansatz Getränke mit mehr als 5 beziehungsweise 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Getränke mit künstlichen Süßstoffen sollten gerade nicht unter die Abgabe fallen.

Auch innerhalb der Union gibt es Kritik an der neuen Reichweite. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, lehnt eine Belastung von Zero-Getränken ab. Der Einwand trifft einen empfindlichen Punkt der Debatte: Wenn ein Getränk keinen Zucker enthält, lässt es sich schwer mit dem ursprünglichen Ziel begründen, Hersteller zu weniger Zucker in ihren Rezepturen zu bewegen.

Das Finanzministerium argumentiert breiter. Neben dem gesundheitlichen Lenkungseffekt spielt die Vermeidung von Ausweichprodukten eine Rolle. Hinzu kommt die fiskalische Dimension. Die ursprüngliche Gesundheitskommission hatte bei einem engeren Modell mit rund 450 Millionen Euro Einnahmen im Jahr gerechnet. Gesundheitsministerin Nina Warken nannte im Juli für das kommende Jahr rund 650 Millionen Euro. Für eine sehr viel breitere Variante werden inzwischen Einnahmen in Richtung zwei Milliarden Euro diskutiert.

Damit verschiebt sich die politische Frage: Soll die Steuer möglichst präzise gesundheitlich problematische Zuckermengen treffen, oder soll sie zugleich eine robuste Einnahmequelle sein? Je weiter die Bemessungsgrundlage wird, desto größer wird zwar das potenzielle Aufkommen. Gleichzeitig wächst aber die Gefahr, dass Produkte erfasst werden, bei denen der Zusammenhang mit Zucker deutlich schwächer ist.

Der Zeitplan ist schneller geworden

Noch zu Jahresbeginn war eine Zuckersteuer keineswegs fest verankert. Inzwischen hat das Finanzministerium die Federführung übernommen. Lars Klingbeil sagte am 6. Juli, die Steuer solle 2027 kommen. Einen Start zum 1. Januar wollte er damals noch nicht zusagen.

Die Grünen treiben den Kurs zusätzlich an. Ihre Bundestagsfraktion fordert eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte alkoholfreie Getränke. Getränke unter 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter, reine Säfte und Milch ohne zugesetzten Zucker sollen nach ihrem Konzept ausgenommen bleiben. Einnahmen sollen in den Gesundheitsfonds und in Prävention fließen.

Die Unterschiede zwischen den Modellen zeigen, dass der eigentliche Streit nicht zwischen „Steuer“ und „keine Steuer“ verläuft. Es geht um Schwellenwerte, Produktgruppen, Ausnahmen und die Verwendung des Geldes. Ein engeres Modell belohnt vor allem Rezepturänderungen bei stark gezuckerten Softdrinks. Ein breiteres Modell setzt einen größeren Teil des Getränkemarkts unter steuerlichen Druck.

Die Details entscheiden über den Effekt im Supermarkt

Für Unternehmen ist entscheidend, wie die Steuer technisch erhoben wird und welche Produkte als gleichartig gelten. Für Verbraucher ist vor allem wichtig, dass eine Steuer beim Hersteller oder Importeur nicht automatisch eins zu eins als gleicher Preisaufschlag im Regal erscheint. Unternehmen können Preise anheben, Margen verändern oder den Zuckergehalt senken, um in eine niedrigere Stufe zu fallen.

Genau deshalb hatte die Gesundheitskommission die Reformulierung zum Kern ihres Vorschlags gemacht. Die Steuer sollte nicht nur Einnahmen bringen, sondern Rezepturen verändern. Die jetzt diskutierte Belastung von Süßstoffgetränken stellt dieses Prinzip auf die Probe, weil dort kein Zucker reduziert werden kann.

Die Koalition muss deshalb vor dem Gesetzentwurf eine politische Priorität setzen. Wenn Prävention das Hauptziel bleibt, braucht das Modell eine schlüssige gesundheitliche Begründung für jede Produktgruppe. Wenn Einnahmen stärker in den Vordergrund rücken, wird die Steuer breiter – aber auch angreifbarer. Der nächste Gesetzentwurf wird zeigen, welche Linie sich durchsetzt und ob aus dem bisherigen Kompromissversuch ein größerer Koalitionskonflikt wird.

Henrik Falkenberg

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Redakteur vom Dienst

Henrik Falkenberg berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.