Trump feiert einen Sieg, den der Supreme Court gar nicht entschieden hat
Der Supreme Court hebt eine Sperre gegen Trumps Briefwahl-Dekret vorläufig auf. Über die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe hat das Gericht jedoch nicht abschließend entschieden.
Donald Trump hat am Supreme Court einen Erfolg erzielt. Wer daraus bereits einen höchstrichterlichen Freibrief für seine Briefwahl-Pläne macht, liest allerdings mehr in die Entscheidung hinein, als dort steht.
Das Oberste Gericht der USA setzte am 24. August mit sechs zu drei Stimmen eine einstweilige Verfügung aus, die Teile von Executive Order 14399 gegenüber 23 Bundesstaaten und dem District of Columbia blockiert hatte. Damit erhält die Regierung vor den Kongresswahlen im November mehr Spielraum. Die Richter entschieden aber nicht abschließend, dass Trumps Erlass verfassungsgemäß ist.
Im Zentrum der Mehrheitsentscheidung steht zunächst eine prozessuale Frage: die Klagebefugnis der Bundesstaaten. Nach Auffassung der Mehrheit hat die Regierung gute Chancen mit ihrem Argument, dass die Staaten zum jetzigen Zeitpunkt keinen hinreichend konkreten Schaden nachgewiesen haben. Der Erlass richte sich in den umstrittenen Teilen zunächst an Bundesbehörden und verlange von den Staaten nicht unmittelbar, bestimmte Schritte zu vollziehen.
Das klingt juristisch trocken, ist politisch aber entscheidend. Ein Sieg beim Thema „standing“ ist nicht dasselbe wie ein Sieg bei der Frage, ob ein Präsident die Regeln der Briefwahl praktisch neu ordnen darf. Genau diese größere Behauptung wird nun gern in die Entscheidung hineingefeiert.
Executive Order 14399 vom 31. März ist weitreichend. Das Heimatschutzministerium soll Listen bestätigter US-Bürger für die Bundesstaaten erstellen. Das Justizministerium soll Ermittlungen und gegebenenfalls Strafverfahren priorisieren, wenn Wahlunterlagen an nicht wahlberechtigte Personen ausgegeben werden. Die Post wurde angewiesen, neue Regeln für Brief- und Abwesenheitswahl zu entwickeln. Dazu gehören Vorgaben für Umschläge, eindeutige Barcodes und Listen der Personen, die per Post wählen.
Das Weiße Haus begründet den Vorstoß mit Wahl- und Staatsbürgerschaftskontrollen. Die Regierung verspricht mehr Nachvollziehbarkeit und weniger Missbrauch. Kritiker sehen dagegen eine Verschiebung von Kompetenzen in Richtung Präsident, obwohl die Verfassung die Durchführung von Bundeswahlen grundsätzlich den Bundesstaaten zuweist und dem Kongress Regelungsbefugnisse gibt.
Richterin Ketanji Brown Jackson formulierte diesen Einwand in ihrer abweichenden Meinung besonders deutlich. Die Regierung habe nicht gezeigt, dass der Präsident die verfassungsrechtliche Befugnis besitzt, die Verwaltung der Briefwahl in dieser Weise zu steuern. Wenn eine gerichtliche Verfügung einen Präsidenten lediglich daran hindere, eine nicht belegte Kompetenz auszuüben, entstehe daraus nach ihrer Argumentation kein unzumutbarer Schaden für die Exekutive.
Hinzu kommt: Eine zweite gerichtliche Sperre besteht weiter. Im Verfahren League of Women Voters of Massachusetts v. Trump ist ein Teil der postalischen Umsetzung weiterhin blockiert. Der US Postal Service hat in seinem eigenen Regelwerk festgehalten, dass die neuen Anforderungen für die Wahl 2026 nicht umgesetzt werden, solange die Regierung nicht auch diese Hindernisse beseitigt hat.
Der Kalender macht die Sache noch komplizierter. Die Midterms finden am 3. November statt, in einzelnen Bundesstaaten beginnt der Versand von Briefwahlunterlagen bereits Anfang September. Umschläge, Datenbanken, Barcodes, Dienstleisterverträge und gesetzliche Fristen lassen sich nicht per Eilentscheidung über Nacht austauschen.
Und dann ist da noch die Ironie, die Trump seit Jahren begleitet: Er hat 2020 selbst per Post in Florida gewählt und später erneut einen Briefwahlzettel angefordert. Gleichzeitig griff er die Methode landesweit immer wieder an und empfahl sie in Florida ausdrücklich, weil er das dortige System für sicher hielt.
Der Supreme Court hat Trump also einen prozessualen Vorteil verschafft. Ob daraus ein verfassungsrechtlicher Sieg wird, ist offen. Bis dahin ist die größte Gewissheit dieser Entscheidung vielleicht die, dass politische Siegesmeldungen schneller verschickt werden als Briefwahlunterlagen.
