Die Bundesregierung plant tiefgreifende Einschnitte beim Elterngeld. Einem Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) zufolge soll die staatliche Leistung künftig nur noch zwölf statt bisher 14 Monate gezahlt werden. Zugleich sollen Mütter und Väter für den vollen Anspruch jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit nehmen müssen, statt wie bislang zwei Monate. Der Entwurf sieht zudem eine Anhebung des Mindestbetrags von 300 auf 330 Euro und des Höchstbetrags von 1.800 auf 1.900 Euro vor. Eine Sprecherin des Familienministeriums bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Informationen, betonte jedoch, dass der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung sei.

Die geplanten Änderungen sind Teil von Sparmaßnahmen, zu denen Prien im kommenden Jahr 500 Millionen Euro in ihrem Etat einsparen muss. Bereits vor Wochen hatte die Ministerin angekündigt, die Einkommensgrenze für das Elterngeld nicht antasten zu wollen, aber über eine Verkürzung der Bezugsdauer und eine stärkere Einbindung von Vätern nachzudenken. Der Gesetzentwurf enthalte auch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes, wonach arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt werden sollen, wie es in dem Papier heißt.

Die Pläne stoßen bei Opposition und Gewerkschaften auf massive Kritik. Die Linken-Familienpolitikerin Mandy Eißing bezeichnete den Vorstoß als „Bankrotterklärung einer Regierung, die Kinder offensichtlich nur noch als Luxusgut begreift“. Sie kritisierte, dass die angedachte Reform Familien wertvolle Zeit raube. Die „mickrige Beitragserhöhung“ sei angesichts explodierender Lebensmittelpreise „ein schlechter Scherz“. Echte Partnerschaftlichkeit erfordere, dass beide Elternteile ein volles, eigenes Jahr für ihr Kind bekämen, führte sie aus.

Grünen-Fraktionsvize Misbah Khan zeigte zwar Verständnis für die angespannte Haushaltslage, betonte jedoch, es sei eine politische Entscheidung, wo gekürzt werde. „Wer ausgerechnet beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, sendet ein fatales Signal an alle Familien im Land.“ Statt das Elterngeld zu kürzen, brauche es endlich eine Reform, die Familien spürbar entlaste und ihre Situation verbessere, nicht verschlechtere.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte, ein zusätzlicher verbindlicher Elterngeldmonat sei die einzige positive Nachricht. Der Rest sei „gleichstellungspolitisch ein Rückschritt“. „So wird das nichts mit mehr Partnerschaftlichkeit in der Familie.“ Um eine faire Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, müsse es mehr finanzielle Anreize geben, wie sie im Koalitionsvertrag versprochen worden seien.

Das Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Bisher gilt: Es wird bis zu 14 Monate gezahlt, wenn jedes Elternteil mindestens zwei Monate Betreuungszeit übernimmt. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr plant der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung ein. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahr 2025 hatte bereits festgelegt, das Elterngeld weiterzuentwickeln, indem mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit und insbesondere mehr Väterbeteiligung gesetzt werden. Dies solle unter anderem durch erhöhte Lohnersatzraten und eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate erreicht werden. Die geplanten Kürzungen stehen nun im Widerspruch zu diesen Ankündigungen und sorgen für politischen Zündstoff.

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Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Guldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.