Dobrindt will Vergesellschaftungen von Wohnungskonzernen durch Gesetz erschweren
Die Bundesregierung plant ein Investitionsschutzgesetz, das Enteignungen und Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände nur unter strengen Bedingungen zulassen soll. Auslöser sind Pläne in Berlin, Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften.
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Hürden für Vergesellschaftungen deutlich anheben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte ein Investitionsschutzgesetz an, mit dem die Voraussetzungen für Enteignungen klar geregelt und erschwert werden sollen. Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erstmals Details zu dem geplanten Vorhaben. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.
Dobrindt begründete den Vorstoß scharf. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung deutlich machen, «dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist», sagte er der «Bild»-Zeitung laut einer Mitteilung vom Sonntag. Auslöser des Vorhabens sind die Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür sollen bis zu 16 Milliarden Euro als Entschädigungssumme bereitgestellt werden. Linke, Grüne und SPD haben sich außerdem auf den Neubau von 100.000 Wohnungen und einen Mietendeckel für landeseigene Immobilien verständigt. Wie aus dem Sondierungspapier der Parteien hervorgeht, wollen sie in der Hauptstadt gezielt gegen private Wohnungskonzerne mit einem Bestand von mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen.
Nach Angaben Dobrindts soll das Investitionsschutzgesetz drei zentrale Vorgaben enthalten. Erstens sollen Entschädigungen bei Verstaatlichungen ausschließlich zum Verkehrswert möglich sein, der durch ein Wertgutachten ermittelt werden muss. Zweitens soll die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen. Drittens soll eine Vergesellschaftung nur dann zulässig sein, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein.
Konkret hieße das etwa für Mietwohnungen: Eine Vergesellschaftung wäre nur möglich, wenn eine Landesregierung beweisen kann, dass sie alle anderen Mittel vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Nach Einschätzung der Berichterstattung dürfte dies das Vorhaben von Linken, Grünen und SPD deutlich erschweren, in Berlin große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Die geplanten Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro liegen nach dieser Einschätzung unter dem Verkehrswert der Wohnungen.
Die Bundesregierung hat sich auf das Gesetzesvorhaben verständigt, um Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene zu erschweren. Der Zeitpunkt ist dabei bewusst gewählt: Es handelt sich um einen Wettlauf gegen die Regierungsbildung in Berlin. Nach dem Wahlsieg der Linken in der Hauptstadt will die Union deren zentrales Wahlversprechen, die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne, auf diesem Weg verhindern. Ein Gesetz auf Bundesebene soll damit die Pläne eines möglichen Linksbündnisses ausbremsen und zugleich die Entschädigungsfragen klar regeln.
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