Der Deutsche Bundestag hat die umstrittene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD verabschiedet. In einer namentlichen Abstimmung votierten 319 Abgeordnete für das Gesetz, 286 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Am Nachmittag billigte auch der Bundesrat das milliardenschwere Sparpaket. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.

Das Gesetz zielt darauf ab, die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe zu entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge zu verhindern. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte in der Debatte, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten müssten, da alle langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitierten. Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt“, sagte Warken.

Das Sparziel für 2027 wurde angesichts rasant steigender Ausgaben auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, erklärte die Ministerin. Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche vor. Zudem kommen höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. So werden die Zuzahlungen für Medikamente von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, bleibt aber etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren erhalten. Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner müssen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Die Opposition übte scharfe Kritik an dem Gesetz. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warf der Koalition vor, ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz vorgelegt zu haben, das die eigentlichen Kostentreiber schone. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, sagte Haßelmann. Sie bezog sich damit auf die geplante Streichung eines Mindesthonorarmechanismus und die Rücknahme einer erst 2025 eingeführten Vergütungsgarantie in der Psychotherapie. Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warnte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) nannte die Reform eine „Einladung zum Rückzug aus der Versorgung“.

Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden, wobei Belastungen für Versicherte teils abgemildert wurden. So wurde gestrichen, dass die Zuzahlungen jährlich angepasst werden sollen. Zudem wird mehr Steuergeld bereitgestellt als zunächst geplant. Der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller gab es Änderungen.

Generell zielt das Gesetz darauf ab, Anstiege der Vergütungen bei allen Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen die Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste, flankiert von Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll.