Die Finanzierung von Psychotherapiestunden in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Ab dem Jahr 2027 werden die Kosten für Behandlungen nicht mehr wie bisher verlässlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern aus einem gedeckelten Budget bezahlt. Das entsprechende Gesetz wurde noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet und hat bei Fachleuten und Betroffenen erhebliche Besorgnis ausgelöst.

Die Psychotherapeutinnen Eva Stahl und Amelie Festag warnen vor den Konsequenzen dieser Neuregelung. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichnen sie die Entwicklung als «existenziell bedrohlich» für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland. Die Umstellung auf ein Budgetsystem bedeute, dass die bisherige Einzelfallvergütung durch eine pauschalierte Abrechnung ersetzt werde. Dies führe zwangsläufig zu einer Rationierung von Therapieplätzen.

Nach Angaben der Therapeutinnen ist die konkrete Ausgestaltung des neuen Finanzierungsmodells noch unklar. Fest stehe jedoch, dass die Mittel für Psychotherapie künftig begrenzt sein werden. Dies stehe im krassen Gegensatz zum steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz, die bereits heute in vielen Regionen mehrere Monate betragen, könnten sich weiter drastisch verlängern.

Besonders betroffen von der Neuregelung wären Patienten mit chronischen oder schweren psychischen Erkrankungen, die eine längerfristige Behandlung benötigen. Da die Budgets gedeckelt sind, müssten Therapeuten genau abwägen, welche Patienten sie überhaupt noch aufnehmen können. Dies könnte dazu führen, dass vor allem Menschen mit komplexeren Störungsbildern oder solche, die eine intensive Betreuung benötigen, keinen Platz mehr finden.

Die Psychotherapeutenkammern und Berufsverbände hatten im Vorfeld massiv gegen die Gesetzesänderung protestiert. Sie argumentierten, dass die Umstellung auf ein Budgetsystem die ambulante psychotherapeutische Versorgung gefährde und zu einer Zweiklassenmedizin führe. Zudem sei der Zeitpunkt der Reform denkbar ungünstig, da die Nachfrage nach psychotherapeutischer Hilfe infolge der Corona-Pandemie und der allgemeinen gesellschaftlichen Belastungen stark gestiegen sei.

Die Bundesregierung verteidigt die Reform mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, die Ausgaben im Gesundheitswesen zu begrenzen. Die gesetzlichen Krankenkassen hätten in den vergangenen Jahren steigende Kosten im Bereich der Psychotherapie zu verzeichnen gehabt. Mit der Umstellung auf ein Budgetsystem solle eine planbarere und wirtschaftlichere Steuerung der Mittel erreicht werden. Kritiker halten dem entgegen, dass die Einsparungen zulasten der Patienten gingen und langfristig sogar höhere Kosten verursachen könnten, da unbehandelte psychische Erkrankungen oft zu schwerwiegenderen gesundheitlichen und sozialen Folgen führten.

Die Psychotherapeutinnen Stahl und Festag fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Sie schlagen vor, die Budgetdeckelung durch eine bedarfsgerechte Finanzierung zu ersetzen, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert. Zudem müssten die Übergangsfristen bis 2027 genutzt werden, um alternative Modelle der Finanzierung zu entwickeln, die eine flächendeckende und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sicherstellten.

Die Verunsicherung in der Branche ist groß. Viele niedergelassene Psychotherapeuten erwägen bereits, ihre Praxen aufzugeben oder in andere Bereiche des Gesundheitswesens zu wechseln. Dies würde die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen. Patienten, die dringend auf eine Behandlung angewiesen sind, drohen in Zukunft noch länger auf einen Termin warten zu müssen oder ganz ohne Hilfe auszukommen.

Die Diskussion um die Finanzierung der Psychotherapie ist damit keineswegs abgeschlossen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Politik bereit ist, die Kritik aus der Fachwelt ernst zu nehmen und das Gesetz noch einmal zu überarbeiten. Für die Betroffenen bleibt die Situation vorerst angespannt: Sie müssen damit rechnen, dass der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe ab 2027 deutlich schwieriger wird.