Einen Tag nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Tatverdächtige bei einem Polizeieinsatz getötet worden. Das teilte die Berliner Polizei mit. Bei einem Einsatz in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau sei der 21-jährige Abdul B. mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin das Spezialeinsatzkommando (SEK) auf ihn schoss. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen durch die Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort.
Die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland hat die Ermittlungen zu dem Anschlag übernommen. Der CSD war am Samstagabend abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren war. Eine 30-jährige Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen erlitten Verletzungen. Laut Polizei ist ihr Zustand inzwischen nicht mehr lebensbedrohlich. Der Fahrer verließ das Fahrzeug und flüchtete. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ging er mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus, worauf nach Dobrindts Worten „alles hindeutet“.
Der Tatverdächtige Abdul B. war in Berlin geboren und aufgewachsen, deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert. Nach Erkenntnissen der Behörden hatte sich Abdul B. radikalisiert und der islamistischen Szene zugewandt. Bereits im vergangenen Jahr versuchte er mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung kehrte er am 17. November nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen. Es folgten monatelange Untersuchungshaft und schließlich im Mai 2026 eine Verurteilung durch ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, hob jedoch den bestehenden Haftbefehl auf – mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene der Sicherung des Verfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar. Die Generalstaatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein, da sie eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt hatte. In der Verhandlung hatte sich Abdul B. überwiegend geständig gezeigt und sich vom IS distanziert. Erst Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler seine Wohnung in Berlin-Schöneberg wegen eines Anfangsverdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz, fanden aber nur eine Spielzeugwaffe. Laut Medienberichten sollte Abdul B. am Montag an einem Deradikalisierungskurs teilnehmen.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) schilderte in einem ARD-Interview seinen Eindruck von Abdul B. Die Sozialarbeiter hätten ihn als „sehr gefasst, sehr vorsichtig, sehr kontrolliert und sehr freundlich“ erlebt – genau jene Kriterien, bei denen man merke, dass man nicht wirklich an die Person herankomme. Das VPN begleitet Menschen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zeigte sich erleichtert darüber, dass der Tatverdächtige innerhalb von 24 Stunden gestellt wurde. Gleichzeitig äußerte er sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. Der Verurteilte sei nach Jugendstrafrecht mit Bewährung davongekommen. „Mir fehlen da schon die Worte“, sagte Wegner im RBB, betonte aber die Unabhängigkeit der Justiz. Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, man werde an diesem Punkt „genau hinschauen“. Er stellte die Frage, wie bei einem als Gefährder identifizierten Menschen eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch dem werde detailliert nachgegangen.
Der CSD in Berlin hatte am Samstag Hunderttausende Menschen auf die Straßen gelockt. Mehr als 80 Trucks mit Musik fuhren Richtung Tiergarten zur großen Abschlussparty am Brandenburger Tor. Gegen 22 Uhr nahm die Feierstimmung ein jähes Ende, als der Fahrer des Tatfahrzeugs in die Menschenmenge raste. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft dauern an.



