Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat die Polizei ein Bekennervideo auf dem Mobiltelefon des Angreifers Abdul B. sichergestellt. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte, dass das Video einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) enthält. Der Mann spricht darin auf Arabisch und ist vermummt zu sehen. Innenminister Alexander Dobrindt bestätigte den Fund am Rande der CSU-Sommerklausur in Kloster Banz.
Bei dem Anschlag am Samstag war der 21-jährige Abdul B. mit einem Auto in eine Menschenmenge auf dem Gehweg gefahren. Eine 50-jährige Frau aus Polen wurde getötet, 31 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter soll zudem eine Machete eingesetzt haben. Am Tag nach der Tat wurde Abdul B. von Polizisten gestellt und starb bei einem Schusswechsel. Die polnische Staatsanwaltschaft in Warschau ermittelt ebenfalls, da das Opfer aus Polen stammt. Die Tochter der Getöteten, die mit ihrer Mutter unterwegs gewesen war, wird im Krankenhaus behandelt, schwebt aber nicht in Lebensgefahr.
Abdul B. war der Polizei bereits als islamistischer Gefährder bekannt. Er hatte zuvor versucht, sich dem IS anzuschließen, und war im Mai deshalb verurteilt worden – allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Landeskriminalamt (LKA) Berlin überwachte ihn eng, observierte ihn, installierte eine Überwachungskamera gegenüber seinem Wohnhaus und überwachte sein Handy. Die Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat, wie Berichte der Süddeutschen Zeitung, des NDR und des WDR zeigen. Die Polizei äußerte sich dazu zunächst nicht.
Auffällig war, dass Abdul B. am 2. Juli mit einer Waffe in der Hand das Haus verließ, die sich später als Spielzeug herausstellte. Die Polizei durchsuchte daraufhin seine Wohnung und sprach eine sogenannte Gefährderansprache. Ansonsten galt sein Verhalten jedoch als unauffällig. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), in dem Polizei und Geheimdienste zusammenarbeiten, hatte die Gefahr durch Abdul B. als hoch eingestuft, doch eine konkrete Anschlagsplanung habe sein Verhalten nicht erkennen lassen. Die Observation wurde daher etwas zurückgefahren.
Innenminister Dobrindt äußerte sich im ZDF-„Heute Journal“ zur Überwachung: „Klar ist, dass es eine technische Überwachung gegeben hat auch dieser Person. Ob die technische Überwachung ausreichend war, auch das wird betrachtet werden.“ Er betonte jedoch, dass selbst umfassende Überwachungsmöglichkeiten nicht ausschließen könnten, dass Menschen schwere Anschläge verübten. Man könne das Risiko minimieren, aber nicht komplett ausschließen.
Der Fund des Bekennervideos hat die Debatte über schärfere Maßnahmen gegen islamistische Gefährder neu entfacht. Die CSU fordert gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD die flächendeckende Einführung der elektronischen Fußfessel für Gefährder. Dobrindt sagte: „Die Fußfessel als Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Gefährdern muss ein obligatorisches Mittel sein.“ Er sprach sich zudem für mehr Präventivhaft aus, die in allen Bundesländern einheitlich möglich sein müsse.
Der Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers verlangte ein Verbot von Moscheevereinen, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt werde. „Wir müssen die Mittel des Vereinsrechts ausschöpfen“, sagte er bei RTL und NTV. Islamismus bedrohe die Freiheit, nicht erst die Straftat sei das Problem, sondern die Radikalisierung junger Menschen. Auch an Schulen müsse der Islam thematisiert werden. Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, plädierte im Deutschlandfunk dafür, zunächst den gesamten Sachverhalt zu prüfen, bevor im Herbst über konkrete Konsequenzen beraten werde.
Abdul B. hatte nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung einen jahrelangen Radikalisierungsprozess durchlaufen. „Es war keine Turboradikalisierung“, sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) der Berliner Morgenpost. Der Fall wirft erneut Fragen nach der Effektivität der Gefährderüberwachung und der Präventionsarbeit in Deutschland auf.



