Die gesetzliche Rente und die Beamtenpension in Deutschland klaffen weit auseinander. Das zeigt eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, die auf Anfrage der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erstellt wurde. Demnach lag der durchschnittliche Zahlbetrag für die rund 20 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 dagegen ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto monatlich.
Die Unterschiede sind nicht nur in den Durchschnittswerten sichtbar, sondern auch in der Verteilung der Bezüge. Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen ehemaligen Beamtinnen, Beamten und Richter kommen auf monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3.000 Euro brutto. Brutto bedeutet dabei vor Steuern sowie vor den eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Acht Prozent der Pensionäre, das sind 111.206 Personen, erhalten sogar über 5.000 Euro brutto monatlich. Nur rund sieben Prozent der ehemaligen Beamten landen bei maximal 2.000 Euro brutto.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Verteilung völlig anders aus. Rund 37 Prozent der Altersrenten liegen unter 900 Euro. Etwa 17 Prozent der Rentenzahlbeträge bewegen sich zwischen 900 und 1.200 Euro – das ist mit 3,2 Millionen Fällen die größte Gruppe. Rund 16 Prozent der Renten betragen zwischen 1.200 und 1.500 Euro, knapp 13 Prozent liegen zwischen 1.500 und 1.800 Euro, und 17 Prozent der Rentner erhalten 1.800 Euro oder mehr. Diese Werte sind vor Steuern, aber nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags weisen jedoch darauf hin, dass ein direkter Vergleich der Systeme nur bedingt möglich ist. Unter Berufung auf das Bundessozialgericht stellen die Gutachter fest, dass wegen der großen strukturellen Unterschiede keine „leistungsbezogene Vergleichbarkeit“ bestehe. Beamtinnen und Beamte hätten in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf, während in den Rentenzahlen auch Minijobber, Mütter mit Erwerbsunterbrechungen und andere Personen mit heterogenen Biografien enthalten seien. Diese unterschiedlichen Erwerbsverläufe führten „zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten“ bei den Renten.
Einem „steuerfinanzierten Vollversorgungssystem“ für Beamte stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber, so die Wissenschaftlichen Dienste. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten, etwa aus betrieblicher oder privater Vorsorge, gehen in den genannten Rentenhöhen nicht mit ein. Die Systeme seien so unterschiedlich, dass ein Vergleich „nur schwer möglich“ sei.
Die Linke-Politikerin Sarah Vollath kritisierte das „Privileg der Beamtenversorgung“ scharf. Sie forderte, die Rentenkommission hätte die „Gerechtigkeitslücke“ zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen. Die Kommission, die im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt hatte, tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, lehnt aber eine baldige Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten ab. Vollath rechnete vor, dass ein durchschnittlich verdienender Beschäftigter 80 Jahre lang arbeiten müsste, um eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts zu erhalten.
Die Debatte um die Unterschiede zwischen Rente und Pension ist nicht neu. Die Linke setzt sich seit langem für eine Erwerbstätigenversicherung ein, in die auch Beamtinnen und Beamte einzahlen sollen. Die aktuellen Zahlen aus dem Bundestag unterstreichen die Kluft zwischen den beiden Systemen und dürften die Diskussion über eine Reform der Alterssicherung weiter anheizen.



