Der Bundestag hat das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verabschiedet. Das umfangreiche Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren. Nach langem Ringen in der schwarz-roten Koalition und heftigen Protesten aus dem Gesundheitswesen nahm das Gesetz damit die vorletzte Hürde. Es zielt darauf ab, die Ausgabendynamik der Kassen zu bremsen, die zuletzt auf einen Anstieg von acht Prozent im ersten Quartal 2026 zusteuerte.

Die zentrale Stoßrichtung der Reform ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen künftig nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission. Die Leistungsausgaben der Kassen beliefen sich im vergangenen Jahr bereits auf gut 336 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund setzte Warken das Sparziel für 2027 auf 18,8 Milliarden Euro herauf, nachdem der Kabinettsentwurf zunächst nur 16,3 Milliarden Euro abdeckte. Die verbleibende Lücke von 2,5 Milliarden Euro soll mit dem geänderten Entwurf geschlossen werden.

Für Patientinnen und Patienten bringt das Paket konkrete Einschnitte. Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke werden von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Eine ursprünglich geplante jährliche Anpassung dieser Zuzahlungen wurde jedoch wieder gestrichen. Homöopathische Leistungen sollen künftig nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll auf den Prüfstand gestellt werden. Zudem sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent der Kosten, wobei Härtefallregelungen bestehen bleiben.

Für Gutverdiener wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben. Diese Grenze, bis zu der Beiträge fällig sind, liegt aktuell bei 5.812,50 Euro monatlich und wird ohnehin jährlich erhöht. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll eingeschränkt werden, allerdings mit größeren Ausnahmen als zunächst geplant. Sie bleibt erhalten für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter sieben Jahren), für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und bei der Pflege pflegebedürftiger Angehöriger. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner müssen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke künftig eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Angesichts hoher Fehlzeiten im Job wird bei längerwierigen Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies wünschen – mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit. Die Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und die Pharmaindustrie gelten verstärkte Rabattregelungen. Ein ursprünglich geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneimittelhersteller, der jährlich erhöht worden wäre, wurde gekippt. Stattdessen kommt ein erhöhter fester Extra-Abschlag.

Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen werden begrenzt. Kassen müssen Versicherte künftig nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – dies wird als Entbürokratisierung bezeichnet. Die Verbraucherzentralen warnen jedoch, dass damit das bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt werde. Der Bund selbst steuert ebenfalls bei: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die gesetzlich versichert sind, gibt es mehr Steuergeld – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, mit der Aussicht auf weitere Steigerungen. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 auf 13,15 Milliarden Euro sinken, statt wie ursprünglich geplant auf 12,5 Milliarden Euro.

Nach der Verabschiedung im Bundestag stand die nächste Hürde im Bundesrat an, der ebenfalls am Freitag tagte. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, doch die Länder hätten die Möglichkeit, es in den Vermittlungsausschuss zu schicken und damit zunächst auszubremsen. Die Koalition kam Forderungen der Länder bereits entgegen, um eine Blockade zu vermeiden. Die endgültige Entscheidung über das Inkrafttreten des Gesetzes bleibt abzuwarten, doch die Reform markiert einen tiefgreifenden Einschnitt in die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems.