Die Bundesregierung weitet die Abschiebungen nach Afghanistan deutlich aus. Künftig sollen nicht mehr nur verurteilte Straftäter in das Land abgeschoben werden, sondern grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen. Das geht aus neuen Vorgaben der Bundespolizei hervor, die das Land Hessen am Mittwoch bestätigte. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, es seien „künftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich“. Die Maßnahme markiert einen grundlegenden Kurswechsel in der deutschen Migrationspolitik.
Hintergrund der Verschärfung ist ein tödlicher Angriff in Trier. Vergangene Woche war dort ein Student von einem Mann aus Afghanistan getötet worden. Der Vorfall löste bundesweit Entsetzen und eine intensive politische Debatte aus. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte daraufhin an, die Abschiebungen nach Afghanistan forcieren zu wollen. Nun setzt der Bund diese Ankündigung in die Tat um und hebt bestehende Einschränkungen für Ausreisepflichtige auf.
Bislang waren Abschiebungen nach Afghanistan nur unter strengen Auflagen möglich. Sie waren im Wesentlichen auf Straftäter und sogenannte Gefährder beschränkt. Mit der neuen Regelung entfällt diese Einschränkung. Die Bundespolizei hat ihre internen Weisungen entsprechend geändert. Damit können nun auch abgelehnte Asylbewerber ohne strafrechtliche Verurteilung abgeschoben werden, sofern sie ausreisepflichtig sind.
Die Umsetzung der Abschiebungen erfolgt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in enger Abstimmung mit den Taliban. Die radikalislamische Gruppe, die seit August 2021 in Afghanistan an der Macht ist, hat sich offenbar bereit erklärt, Abschiebungen aus Deutschland zu akzeptieren. Dies ist ein bemerkenswerter Vorgang, da die Bundesregierung die Taliban offiziell nicht als legitime Regierung anerkennt. Dennoch sind praktische Absprachen für die Durchführung von Abschiebungen notwendig, da Deutschland keine diplomatischen Vertretungen in Afghanistan unterhält.
Die Entscheidung stößt in der politischen Landschaft auf ein geteiltes Echo. Während Union und FDP die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Durchsetzung der Ausreisepflicht begrüßen, üben Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik. Sie verweisen auf die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan, die sich nach der Machtübernahme der Taliban weiter verschlechtert habe. Besonders Frauen und ethnische Minderheiten seien dort massiven Repressionen ausgesetzt. Eine Abschiebung dorthin sei unverantwortlich, so die Kritiker.
Hessen spielt bei der Umsetzung eine Vorreiterrolle. Das Bundesland hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach Abschiebungen nach Afghanistan organisiert und dabei rechtliche und praktische Hürden überwunden. Mit den neuen Vorgaben der Bundespolizei wird der rechtliche Rahmen nun bundesweit vereinheitlicht. Poseck betonte, dass Hessen bereit sei, die neuen Regelungen sofort umzusetzen. Man werde die Abschiebungen „konsequent und zügig“ vorantreiben.
Die genaue Zahl der von der neuen Regelung betroffenen Personen ist bislang nicht bekannt. Schätzungen zufolge halten sich in Deutschland mehrere tausend ausreisepflichtige Afghanen auf. Viele von ihnen haben keinen gültigen Pass oder weigern sich, an der Beschaffung von Ersatzdokumenten mitzuwirken. Die Taliban haben jedoch signalisiert, dass sie bei der Identitätsfeststellung kooperieren wollen. Dies könnte die Zahl der tatsächlich durchführbaren Abschiebungen erhöhen.
Die Ankündigung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die migrationspolitische Debatte in Deutschland ohnehin angespannt ist. Die Zahl der Asylanträge ist in den vergangenen Monaten wieder gestiegen, und die Kommunen klagen über eine Überlastung bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Bundesregierung steht unter Druck, die irreguläre Migration zu begrenzen und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen.
Ob die neuen Regelungen vor Gericht Bestand haben werden, ist noch offen. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten in der Vergangenheit Abschiebungen nach Afghanistan mit der Begründung gestoppt, dass dem Land eine generelle Gefährdungslage für Rückkehrer bestehe. Die Bundesregierung hofft jedoch, mit den neuen Vorgaben eine rechtssichere Grundlage zu schaffen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Gerichte dieser Einschätzung folgen.



