Ermittler von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben am Donnerstag die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main durchsucht. Die Razzia steht im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Steuertricks bei Aktiengeschäften, die auf die Zeit der Übernahme der Postbank zurückgehen. Nach Angaben von Ermittlern soll dem Fiskus durch die fragwürdigen Transaktionen ein Schaden von rund 375 Millionen Euro entstanden sein.

Die Durchsuchung richtete sich gegen mehrere Beschuldigte, darunter auch ehemalige und aktive Mitarbeiter des Geldhauses. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte die Maßnahme und erklärte, dass Beweismittel sichergestellt wurden. Der Einsatz trug den internen Codenamen „Aktion Riesling“, wie ein Reporter der „Welt“ berichtete. Die Ermittler durchsuchten Büroräume und beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger, um die Vorwürfe zu untermauern.

Im Kern geht es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte oder ähnliche Steuertricks, bei denen Aktien rund um den Dividendenstichtag so verschoben wurden, dass mehrere Beteiligte eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer erstattet bekamen. Die Deutsche Bank selbst steht seit Jahren im Fokus der Strafverfolgungsbehörden wegen möglicher Verstrickungen in diese komplexen Steuerdeals. Die aktuellen Ermittlungen beziehen sich jedoch speziell auf Transaktionen, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank zwischen 2008 und 2010 stattfanden.

Die Deutsche Bank äußerte sich zurückhaltend zu der Razzia. Ein Sprecher des Instituts erklärte, man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden und habe die Durchsuchung wie erwartet begleitet. Das Geldhaus betonte, dass man die Vorwürfe prüfe und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stelle. Die Aktie der Deutschen Bank reagierte am Donnerstag mit leichten Kursverlusten auf die Nachricht, was Analysten auf die Unsicherheit über mögliche finanzielle Folgen zurückführten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Längerem gegen die Deutsche Bank und mehrere ihrer Mitarbeiter wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung. Bereits in der Vergangenheit gab es Durchsuchungen bei dem Institut, unter anderem im Jahr 2020 im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Damals wurden ebenfalls Büros in Frankfurt und anderen Standorten durchsucht. Die aktuellen Ermittlungen sind Teil einer größeren Serie von Verfahren gegen Banken und Finanzdienstleister, die in den Jahren nach der Finanzkrise von 2008 aufgekommen sind.

Der Steuerschaden von 375 Millionen Euro, von dem die Ermittler sprechen, bezieht sich auf die Summe, die dem deutschen Staat durch die mutmaßlich illegalen Aktiengeschäfte entgangen sein soll. Die Deutsche Bank hat in der Vergangenheit bereits Rückstellungen für mögliche Steuernachzahlungen gebildet. Experten schätzen, dass das Institut insgesamt mit Milliardenforderungen aus Cum-Ex-Verfahren konfrontiert sein könnte. Die Bank selbst hat stets betont, dass sie sich an geltendes Recht gehalten habe und die Vorwürfe unbegründet seien.

Die Razzia bei der Deutschen Bank zeigt erneut, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden bei Steuerdelikten im Finanzsektor keine Zurückhaltung üben. Die Ermittlungen werden voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, bevor die Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung entscheidet. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen der Deutschen Bank nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch ein erheblicher Reputationsverlust. Das Institut hat in den letzten Jahren bereits mehrere Milliarden Euro für Rechtsstreitigkeiten und Steuernachzahlungen zurückgestellt, um sich gegen solche Risiken abzusichern.

Die Postbank-Übernahme war eine der größten Transaktionen in der deutschen Bankengeschichte. Die Deutsche Bank hatte die Postbank zwischen 2008 und 2010 schrittweise übernommen und später vollständig integriert. Die aktuellen Vorwürfe beziehen sich auf Aktiengeschäfte, die während dieser Zeit abgewickelt wurden. Die Ermittler prüfen nun, ob die Transaktionen dazu dienten, Steuern zu hinterziehen oder ob es sich um legale Gestaltungen handelte. Die Deutsche Bank hat stets betont, dass ihre Steuerpraxis rechtlich einwandfrei sei.