Ukraines Korruptionsjäger ziehen Halbjahresbilanz mit 76 Verurteilten
NABU und SAPO melden 360 neue Ermittlungen und 107 Verdächtige. Unter den prominentesten Fällen sind ehemalige Spitzenvertreter von Präsidialamt und Energiesektor.
Ukraines Nationale Antikorruptionsbehörde NABU und die spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft SAPO haben ihre Ergebnisse für die ersten sechs Monate 2026 veröffentlicht. Die Bilanz umfasst 360 neu begonnene Ermittlungen, 107 Verdächtige und 56 Anklageschriften gegen 106 Personen. 55 Schuldsprüche gegen insgesamt 76 Menschen wurden rechtskräftig.
Die Zahlen beschreiben unterschiedliche Stufen eines Strafverfahrens. Ein Verdächtiger ist nicht automatisch schuldig, und auch eine Anklage muss vor Gericht bewiesen werden. Die 76 Verurteilten bilden eine andere Kategorie, weil die betreffenden Schuldsprüche bereits Rechtskraft erlangt haben.
Besonders viel Aufmerksamkeit erhält ein Verfahren gegen den ehemaligen Leiter des ukrainischen Präsidialamtes. Er und sechs weitere Personen sollen nach Darstellung der Ermittler mehr als 460 Millionen Hrywnja über ein Luxus-Wohnprojekt in Kosyn gewaschen haben. NABU erklärt, fast neun Millionen US-Dollar hätten mit einem Korruptionssystem beim staatlichen Atomenergiekonzern Energoatom zusammengehangen. Das Verfahren läuft weiter.
Ein ehemaliger Energieminister wird in einer damit verbundenen Ermittlungsrichtung der Geldwäsche und Beteiligung an einer kriminellen Organisation verdächtigt. Nach Angaben von NABU soll die Organisation während seiner Amtszeit über eine Vertrauensperson mehr als 112 Millionen US-Dollar in bar aus illegalen Aktivitäten im Energiesektor erhalten haben. Die Vorwürfe sind bislang nicht durch ein Urteil bestätigt.
Ein weiterer hochrangiger Ex-Beamter ist ein ehemaliger stellvertretender Leiter des Präsidialamtes. Er und weitere Personen stehen unter Verdacht, mehr als 141 Millionen Hrywnja aus ukrainischen Einspeisevergütungen für Solarstrom erhalten zu haben, der Anlagen in besetzten Teilen der Region Saporischschja zugerechnet wurde. Auch diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Ein eigener Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung. NABU nennt Verfahren über Militärgüter, einen mutmaßlichen Schaden von mehr als 32 Millionen Hrywnja im Zusammenhang mit Ukroboronprom und die mutmaßliche Forderung nach einer Million US-Dollar für die Unterzeichnung eines Vertrags zum Kauf von FPV-Drohnen. Während des Krieges betreffen solche Vorwürfe unmittelbar die Nutzung knapper Verteidigungsressourcen.
Auf der Seite der abgeschlossenen Verfahren nennt der Bericht unter anderem Roman Nasirow. Die Berufungskammer des Hohen Antikorruptionsgerichts ließ im April eine sechsjährige Haftstrafe für den ehemaligen Leiter der ukrainischen Steuerbehörde bestehen. Im Juni billigte das Gericht eine Schuldanerkenntnis-Vereinbarung mit dem ehemaligen Vorsitzenden des Obersten Gerichts Wsewolod Knjasew und verhängte fünf Jahre Haft.
Der Bericht enthält außerdem eine finanzielle Bilanz. NABU beziffert den wirtschaftlichen Effekt im ersten Halbjahr auf mehr als 2,06 Milliarden Hrywnja. Davon wurden über 864 Millionen an den Staat zurückgezahlt. Mehr als 139 Millionen Hrywnja an Vermögenswerten gingen an die Verteidigungskräfte, und bei Drohnenbeschaffungen sollen 726 Millionen Hrywnja eingespart worden sein.
Für Deutschland und die EU ist der institutionelle Rahmen relevant. NABU beschreibt internationale Zusammenarbeit ausdrücklich als Instrument zum Schutz ausländischer Hilfe, von EU-Mitteln und Geldern für den Wiederaufbau. Im Mai genehmigte der Rat der EU eine weitere Zahlung von knapp 2,8 Milliarden Euro aus der Ukraine-Fazilität und nannte die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche unter den Reformbereichen.
Außerdem wurde im April ein Verdächtiger aus Deutschland an die Ukraine ausgeliefert. Nach Angaben der Ermittler soll er eine Konstruktion organisiert haben, die einem staatlichen Agrarunternehmen mehr als 13,4 Millionen Hrywnja Schaden zufügte. Der Vorgang ist ein konkretes Beispiel dafür, wie ukrainische Verfahren auf europäische Rechtshilfe angewiesen sein können.
Die Halbjahresbilanz zeigt damit zwei Seiten derselben Institutionen. Sie verfolgen neue und politisch sensible Verdachtsfälle, müssen diese aber vor unabhängigen Gerichten beweisen. Gleichzeitig können bereits rechtskräftige Urteile und zurückgeführte Mittel gemessen werden. Für eine rechtsstaatliche Bewertung sind beide Seiten notwendig: Ermittlungsfähigkeit ohne Vorverurteilung und gerichtliche Verantwortung, wenn die Schuld bewiesen ist.