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Richterbund fordert Abschaffung des Weisungsrechts nach AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt dringt der Deutsche Richterbund auf eine schnelle Reform des Weisungsrechts. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn warnt vor politischer Einflussnahme auf strafrechtliche Ermittlungen und fordert, die ministerielle Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften aus dem Bundesrecht zu streichen. Bundesjustizministerin Hubig verweist auf bestehende Schutzmechanismen.

Richterbund fordert Abschaffung des Weisungsrechts nach AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt
AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: Richterbund warnt vor Weisungsrecht

Der Deutsche Richterbund hat die Bundesregierung nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt zu einer raschen Reform des sogenannten Weisungsrechts aufgefordert. Es müsse verhindert werden, dass Extremisten in Regierungsämtern Einfluss auf strafrechtliche Ermittlungen nehmen könnten, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Der Verband verlangt, das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften aus dem Bundesrecht zu streichen.

Staatsanwälte gehören anders als Richter zur Exekutive und sind in eine behördliche Hierarchie eingebunden. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz müssen sie dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten befolgen. Die Landesjustizverwaltungen besitzen die Aufsicht und Leitung über die Staatsanwaltschaften ihres Bundeslandes. Damit können Justizministerien nicht nur allgemeine Vorgaben machen, sondern grundsätzlich auch auf einzelne Verfahren Einfluss nehmen. Willkürliche oder rechtswidrige Anordnungen sind davon nicht gedeckt. Der Richterbund sieht dennoch die Gefahr, dass eine Regierung bestehende Spielräume missbrauchen und Ermittlungen politisch lenken könnte.

Die Forderung nach einer Reform ist nicht neu. Der Verband warnt bereits seit Längerem davor, dass das Weisungsrecht in die falschen Hände geraten könnte. Nach dem Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt drängt er nun auf eine schnelle gesetzliche Absicherung. Rebehn zufolge sei eine Änderung noch in diesem Jahr möglich. Die bisherige Zurückhaltung der Politik sei lediglich eine gewachsene Praxis und könne von einer neuen Regierung jederzeit aufgegeben werden.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte am Samstag auf bestehende Schutzmechanismen verwiesen. Sie hält die Justiz auch gegenüber einer möglichen extremistischen Landesregierung für handlungsfähig. Beamte seien an Recht und Gesetz gebunden und müssten rechtswidrigen Anweisungen widersprechen, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sollte ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten verletzen, könnte der Bund zudem das Bundesverfassungsgericht anrufen. Hubig verwies auch auf den Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Er erlaubt der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, ein Land zur Erfüllung seiner bundesrechtlichen Pflichten anzuhalten. Angewandt wurde dieses Mittel in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.

Die AfD hatte die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent gewonnen, die absolute Mehrheit jedoch verfehlt. Ob und in welcher Form sie an einer Regierung beteiligt sein wird, ist noch offen. Der Richterbund warnt unabhängig davon vor den Risiken, die mit dem Weisungsrecht verbunden sind, und fordert eine gesetzliche Klarstellung, um die Unabhängigkeit der Strafverfolgung dauerhaft zu sichern.

Henrik Falkenberg

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Redakteur vom Dienst

Henrik Falkenberg berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.