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Pistorius und Özdemir fordern Verbotsverfahren gegen Teile der AfD

Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fordern Verteidigungsminister Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Özdemir (Grüne) ein Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände. Sie halten den Schritt rechtlich für möglich.

Pistorius und Özdemir fordern Verbotsverfahren gegen Teile der AfD
Özdemir und Pistorius fordern in Gastbeitrag Verbotsantrag gegen Teile der AfD

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) haben sich für ein Verbotsverfahren gegen Teile der AfD ausgesprochen. In einem gemeinsamen Gastbeitrag fordern die beiden Politiker, die „gesichert rechtsextremen“ Landesverbände der Partei juristisch zu prüfen. Sie bezeichnen einen solchen Schritt ausdrücklich als rechtlich möglich. Die Forderung kommt eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wo die AfD in Umfragen stark abschneidet.

Im Fokus stehen nach Angaben der Politiker vor allem vier ostdeutsche Landesverbände. Diese hätten sich in ihrer politischen Ausrichtung so weit von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfernt, dass ein Verbot geprüft werden müsse. Pistorius und Özdemir erwarten dabei ausdrücklich kein Verbot der Gesamtpartei. Vielmehr plädieren sie für eine differenzierte Betrachtung: Nicht die gesamte AfD, sondern nur jene Teile, die als völkisch-nationalistisch gelten, sollen Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht werden.

Die Debatte über den Umgang mit der AfD begleitet die Bundespolitik seit Jahren. Bislang scheuten sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor einem Verbotsantrag, weil die Hürden für ein Parteiverbot nach dem Grundgesetz hoch sind. Ein Verbot setzt voraus, dass eine Partei aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht. Der Verfassungsschutz stufte mehrere Landesverbände der AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch ein, darunter die Verbände in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

Pistorius und Özdemir argumentieren, dass die demokratischen Parteien nicht länger wegsehen dürften. Die Gefahr, die von diesen Landesverbänden ausgehe, sei dokumentiert und durch die Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden belegt. Ein Verbotsverfahren sei kein Angriff auf die politische Konkurrenz, sondern eine Verteidigung der Verfassungsordnung. Sie verweisen darauf, dass die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden müssten und die Entscheidung letztlich beim Bundesverfassungsgericht liege.

Die Forderung stößt in der politischen Landschaft auf geteiltes Echo. Befürworter eines Verbotsverfahrens verweisen auf die historische Erfahrung Deutschlands mit extremistischen Parteien und die Lehren aus der Weimarer Republik. Kritiker warnen dagegen vor einer Überdehnung des Parteiverbots und befürchten, dass ein gescheitertes Verfahren der AfD politisch Auftrieb geben könnte. Auch die Frage, ob ein Verfahren gegen einzelne Landesverbände rechtlich überhaupt zulässig ist, wird kontrovers diskutiert. Das Grundgesetz sieht ein Verbot von Parteien vor, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag gilt als Stimmungstest für die Bundespolitik. Die AfD liegt in den Umfragen dort vorn. Die Forderung von Pistorius und Özdemir dürfte die Debatte über den richtigen Umgang mit der Partei bis zur Wahl weiter anheizen. Beide Politiker betonen, dass es ihnen nicht um Wahlkampfmanöver gehe, sondern um eine grundsätzliche Klärung. Die Initiative kommt von zwei Ministern unterschiedlicher Parteien, was ihr in der öffentlichen Wahrnehmung zusätzliches Gewicht verleiht.

Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.