Die geplante Verabschiedung des umstrittenen Gesundheits-Sparpakets der schwarz-roten Koalition steht vor einer juristischen Hürde. Die Opposition hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zu stoppen. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen und der Linke-Abgeordnete Ates Gürpinar reichten jeweils eigene Eilanträge in Karlsruhe ein. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Anträge, ließ aber offen, wann eine Entscheidung fallen könnte.
Dahmen begründete den Schritt mit einem aus seiner Sicht chaotischen Verfahren. Er habe erhebliche Zweifel, dass bei diesem Gesetz überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich sei. Erst am Montag sei ein Änderungsantrag von rund 300 Seiten vorgelegt worden, der praktisch ein neues Gesetz darstelle. Die milliardenschweren Auswirkungen seien auf diese Weise keinesfalls seriös abschätzbar. Gürpinar erklärte, die notwendige Zeit für Beratung und Willensbildung sei nicht gegeben. Am Dienstag seien weitere Änderungen angekündigt worden, die die Koalition dann selbst nicht mehr geschafft habe, sodass nun ein spontaner Entschließungsantrag abgestimmt werden solle.
Union und SPD lehnten es mit ihrer Mehrheit im Bundestag ab, die für Freitag geplante zweite und dritte Lesung des Spargesetzes von der Tagesordnung zu nehmen. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte, es gebe keine ordentliche Beratung des Gesetzentwurfs, obwohl es sich um eines der wichtigsten Reformvorhaben handele. Unionsfraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) betonte dagegen, dass die Pläne vor 70 Tagen vom Kabinett auf den Weg gebracht worden seien. Die Änderungen beträfen nur bestimmte Stellen, das meiste sei unverändert. Dies sei normales parlamentarisches Geschäft.
Die Grünen verweisen auf eine Parallele zum Sommer 2023. Damals stoppte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem erfolgreichen Eilantrag in Karlsruhe das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition. Er argumentierte, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Entwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Am 23. Juli wird nun auch die Entscheidung im Hauptverfahren dazu erwartet.
Das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patientinnen und Patienten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Die Koalition hatte die Sparpläne angesichts anhaltender Kritik mehrfach verändert und war dabei auch den Ländern entgegengekommen.
Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden und dann direkt in den Bundesrat kommen, der am selben Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer dazu nötigen Fristverkürzung nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Sollte das Gesetz am Freitag auf die Tagesordnung des Bundesrats kommen, bliebe nur, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das sei aber nicht ihr Ziel.
Umstritten ist auch, ob mit dem geänderten Paket die für 2027 erwartete Finanzlücke der gesetzlichen Kassen von knapp 19 Milliarden Euro geschlossen werden kann. Grünen-Experte Dahmen sagte, selbst mit größter Sorgfalt habe man nicht nachvollziehen können, wie die Koalition auf Einsparungen in dieser Höhe kommen wolle. Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) betonte dagegen, man habe weitere Einsparungen in Milliardenhöhe gemeinsam heben können, um das Ziel der Beitragsstabilität zu sichern. Dies sei wesentlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, damit diese nicht weiter belastet würden.



