Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt, das Steuerentlastungen für Millionen Bürger und tiefgreifende Änderungen am Arbeitsmarkt vorsieht. Bundeskanzler Friedrich Merz gab nach dem Treffen in Berlin bekannt, dass das Entlastungsvolumen bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr liege. Profitieren sollen vor allem Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, während Spitzenverdiener stärker zur Kasse gebeten werden.
Kern der Steuerreform ist die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes sowie eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Zudem wird die Progression in der Einkommensteuer abgeflacht. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll künftig bis zu 600 Euro jährlich weniger zahlen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch eine Verschärfung der sogenannten Reichensteuer: Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent greift bereits ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro, ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent. Eine Erhöhung der Erbschafts- oder Vermögensteuer wird es nicht geben. Gleichzeitig steigt der pauschale Steuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent, und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird gekürzt.
Auf dem Arbeitsmarkt setzt die Koalition auf mehr Flexibilität und strengere Regeln bei Krankmeldungen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Strafen für das unrichtige Ausstellen solcher Bescheinigungen werden erhöht. Um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, wird die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen auf maximal 48 Monate mit bis zu sechsmaliger Verlängerung verdoppelt. Diese Regelung gilt für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht. Für Hochverdiener wird die Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit Abfindungsoption erleichtert, wobei die Steuern auf Abfindungen sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht, und steuerfreie Zuschläge aus Tarifverträgen werden vollständig beitragsfrei gestellt.
Das Paket umfasst insgesamt 34 Punkte und zielt darauf ab, Deutschland zu modernisieren, die Wirtschaft anzukurbeln und den Sozialstaat zukunftsfest zu machen. In den Bereichen Wachstum und Gerechtigkeit sollen Zukunftsbranchen wie der Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, der Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie Künstliche Intelligenz konsequent gefördert werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen, der einen umfassenden Datenaustausch zwischen Behörden vorsieht. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr erhalten.
Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden, indem die Koalition alle Spielräume der Datenschutzgrundverordnung nutzt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche von der Anwendung der Verordnung ausgenommen werden, etwa Kundenlisten von Handwerkern oder nicht-kommerzielle Tätigkeiten in Vereinen. Beim Bürokratieabbau sollen gesetzliche Berichtspflichten pauschal aufgehoben werden, es sei denn, die zuständigen Ministerien begründen ihre Notwendigkeit explizit. Alle Dokumentationspflichten werden überprüft mit dem Ziel, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen, sofern sie nicht aus EU-Recht oder verfassungsrechtlichen Gründen bestehen bleiben müssen. Die Abgabe von Steuererklärungen soll erleichtert werden: Die Finanzminister von Bund und Ländern erarbeiten gemeinsame Vorschläge, und in einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zu vergeben.



