Die Bundesregierung hat eine weitreichende Reform der Ökostromförderung auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Dächern schrittweise abzuschaffen. Auch neue Windkraftprojekte sollen strengeren Auflagen unterliegen. Mit den Änderungen will die Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an Marktregeln ausrichten und die Kosten für die Stromverbraucher senken.
Bislang erhalten Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Diese garantierte Zahlung soll nun für Neuanlagen entfallen. Stattdessen müssen künftig auch Hausbesitzer ihren Solarstrom direkt vermarkten oder selbst verbrauchen. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit der zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit der Solarenergie. Die Anlagen seien inzwischen so günstig, dass sie ohne Subventionen auskämen.
Die Reform betrifft vor allem sogenannte Dachsolaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt. Bisher erhalten deren Betreiber eine Einspeisevergütung von rund acht Cent pro Kilowattstunde. Diese Zahlung wird nun für Neuanlagen gestrichen. Für Bestandsanlagen bleibt die Vergütung bestehen. Die Regierung plant eine Übergangsfrist bis 2026, danach sollen keine neuen festen Vergütungen mehr gewährt werden.
Auch die Windkraft an Land wird durch die Reform zurückgedrängt. So sollen neue Windräder nur noch in ausgewiesenen Vorranggebieten errichtet werden dürfen. Zudem plant die Regierung strengere Abstandsregeln zu Wohngebieten. Umweltverbände und die Branche kritisieren dies als Rückschritt für den Klimaschutz. Der Ausbau der Windenergie war zuletzt ohnehin ins Stocken geraten.
Die Pläne stoßen auf breite Kritik von Verbänden der erneuerbaren Energien. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnte vor einem Einbruch bei privaten Dachanlagen. Viele Hausbesitzer würden ohne die Einspeisevergütung nicht mehr investieren. Auch der Bundesverband Windenergie beklagte, die neuen Regeln gefährdeten die Erreichung der Klimaziele. Die Regierung hingegen betont, die Reform sei nötig, um die Energiewende kosteneffizient fortzusetzen.
Die Reform ist Teil eines umfassenden Gesetzespakets zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ziel ist es, die Stromproduktion aus Sonne und Wind stärker in den Markt zu integrieren und die Belastung der Stromkunden durch die EEG-Umlage zu reduzieren. Die Umlage war in den vergangenen Jahren auf rund sechseinhalb Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Mit dem Wegfall der Förderung für kleine Anlagen sollen die Kosten gedämpft werden.
Die neuen Regelungen sollen schrittweise in Kraft treten. Für Solaranlagen auf Wohngebäuden ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Ab 2026 sollen Neuanlagen keine feste Vergütung mehr erhalten. Bestehende Anlagen bleiben von der Änderung zunächst unberührt. Die genauen Modalitäten müssen noch vom Bundestag verabschiedet werden. Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
Mit der Reform setzt die Bundesregierung einen Kurswechsel in der Energiepolitik fort. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll nicht mehr vorrangig durch Subventionen, sondern durch marktwirtschaftliche Anreize vorangetrieben werden. Ob dieser Ansatz aufgeht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Die Kritik aus der Branche ist jedenfalls laut.



