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Höcke scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Voigt

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist mit ihrem zweiten Misstrauensantrag gegen Ministerpräsident Mario Voigt gescheitert. Björn Höcke erhielt nur 33 Stimmen, die Koalition aus CDU, BSW und SPD wertete das Ergebnis als Rückenstärkung.

Höcke scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Voigt
Deutschland-Liveblog: Björn Höcke scheitert abermals mit Misstrauensvotum gegen Mario Voigt

Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist zum zweiten Mal in diesem Jahr mit dem Versuch gescheitert, Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) per Misstrauensvotum zu stürzen. Bei der geheimen Abstimmung im Landtag in Erfurt stimmten 33 Abgeordnete für Höcke, 49 gegen ihn, drei enthielten sich. Damit erhielt Höcke eine Stimme mehr, als die AfD-Fraktion Mitglieder hat, verfehlte aber die erforderliche Mehrheit von 45 Stimmen deutlich.

Der erneute Misstrauensantrag war von der AfD mit der Aberkennung von Voigts Doktortitel begründet worden. Die Technische Universität Chemnitz hatte dem Regierungschef den Titel entzogen; ein Widerspruch Voigts blieb erfolglos. Höcke forderte Voigt auf, daraus die Konsequenzen zu ziehen und zurückzutreten. Er nannte Voigt einen „Plagiator“ und bezeichnete die Regierungskoalition als „Beutegemeinschaft“. Zudem warf er dem Ministerpräsidenten eine umstrittene Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei einem Zeitungsbeitrag und einer Rede zum Holocaust-Gedenken vor.

Die Abstimmung galt zugleich als Test für den Zusammenhalt der Brombeerkoalition aus CDU, BSW und SPD, die nur über 44 der 88 Landtagssitze verfügt. In den vergangenen Tagen hatten zwei BSW-Abgeordnete aus dem Lager von Parteigründerin Sahra Wagenknecht Voigt als Ministerpräsident infrage gestellt. Wie sie sich bei der geheimen Abstimmung verhielten, blieb unklar. Voigt zeigte sich nach dem Ergebnis gestärkt: „Ich werde mich von Ihnen nicht klein machen lassen“, sagte er in Richtung Höcke. Das Votum sei eine Rückenstärkung für seine Regierung.

Vertreter der Koalition warfen Höcke vor, die Abstimmung als politische Showveranstaltung kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu nutzen. Auch der Vorwurf einer rechtsextremistischen Haltung stand im Raum. Höcke selbst kündigte an, eigentlich sei er verpflichtet, „hier jeden Monat ein Misstrauensvotum anzulegen“, ließ aber offen, ob er dies tatsächlich tun werde.

Nach der Thüringer Verfassung kann der Landtag dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur aussprechen, wenn gleichzeitig eine Mehrheit einen Nachfolger wählt. Weder die Landesverfassung noch die Geschäftsordnung des Landtags regeln, wie oft eine Fraktion einen solchen Antrag stellen kann. In Regierungskreisen und bei Abgeordneten verschiedener Fraktionen gibt es Befürchtungen, dass die AfD das Instrument künftig wiederholt nutzen könnte, um die Koalition unter Druck zu setzen.

Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.