Bundesregierung plant Elterngeldreform mit höheren Sätzen und neuer Aufteilung
Das Elterngeld soll erstmals seit 2007 steigen. Der Mindest- und Höchstsatz sollen angehoben werden, zudem sind Änderungen bei der Aufteilung zwischen den Elternteilen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung.
Mütter und Väter können künftig mit mehr Elterngeld rechnen. Nach langen Diskussionen über mögliche Einschnitte plant die Bundesregierung eine Reform, die die Leistung erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2007 anhebt. Wie das Bundesfamilienministerium in Berlin mitteilte, soll der Mindestsatz von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der weitere Neuerungen enthält, ist in die regierungsinterne Abstimmung gegangen. Beschlossen ist noch nichts, die Kernpunkte scheinen jedoch festzustehen.
Ursprünglich hatte Familienministerin Karin Prien (CDU) einen Entwurf erarbeitet, der unter den Vorgaben harter Sparauflagen eine Kürzung der Bezugsdauer um zwei Monate vorsah, von 14 auf 12 Monate. Das hatte Kritik ausgelöst. Diese Kürzung ist nun vom Tisch. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Elterngeld zu reformieren und zu erhöhen. Prien sagte der Deutschen Presse-Agentur, in der Koalition sei eine gute Lösung gelungen. Ziel sei es, das Elterngeld besser an die heutige Lebensrealität junger Familien anzupassen und es für junge Menschen attraktiv zu halten, eine Familie zu gründen.
Nach den aktuellen Plänen bleibt es bei 14 Monaten Basiselterngeld, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen. Die übrigen sechs Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Alleinerziehende können weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Neu ist die Verteilung der Höhe: In den ersten jeweils vier Bezugsmonaten sollen beide Elternteile 80 Prozent des Netto-Verdienstes vor der Geburt erhalten, für jeden weiteren Monat nur noch 50 Prozent. Bisher lag der Satz im Basiselterngeld in der Regel bei rund 65 Prozent. Außerdem sollen bei der Netto-Berechnung Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge berücksichtigt werden.
Das Ministerium begründet die Neuerung damit, dass Väter finanziell einen stärkeren Anreiz erhalten, in der frühen Familienphase aktiv zu sein. So entstehe ein echter Anschub für mehr Partnerschaftlichkeit. Beide Eltern sollen zudem wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können, etwa die ersten vier Monate gemeinsam. Die letzte Reform hatte dies eingeschränkt, sodass Eltern innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes nur für einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld erhalten konnten. Ebenfalls geplant ist, den Geschwisterbonus, einen Zuschlag bei weiteren Kindern im Haushalt, länger zu zahlen. Der Verwaltungsaufwand soll sinken, damit das Geld schneller bei den Eltern ankommt.
Die Reform hat auch eine haushaltspolitische Dimension. Prien betonte, der Entwurf behalte den Haushalt im Blick, um Steuerzahler nicht jedes Jahr stärker zu belasten. Nach Angaben der Ministerin wird es weiterhin einen Spareffekt geben, dieser fällt aber geringer aus. Sie verwies erneut auf die gesunkene Geburtenrate, die auch sinkende Zahlungen zur Folge hat. Ab 2030 plant das Ministerium laut ARD, mit dem neuen Modell knapp 1,3 Milliarden Euro einzusparen. Das sei weniger als ursprünglich vorgesehen und sei so mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt worden. Ende September hatte Prien bereits erklärt, sie plädiere dafür, die Sparmaßnahmen beim Elterngeld noch einmal zu überprüfen, ob sie in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt seien.
Unmut äußerte die stellvertretende CDU-Vorsitzende darüber, dass sie wegen strikter Sparvorgaben Kürzungen verkünden musste, während zugleich Geld für die Senkung der Spritpreise bereitstand. Der Tankrabatt sei nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpufe, koste aber sehr viel Geld.
Das Elterngeld gibt es seit 2007 als Einkommensersatz für Mütter und Väter, die sich nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit von der Arbeit nehmen. Es ist der größte Posten im Haushalt des Familienministeriums. 2025 wurden dafür rund sieben Milliarden Euro ausgegeben, bei 1,6 Millionen Empfängern. 2021 lag die Zahl laut Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen. 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz.
Fachleute halten eine Reform seit längerem für überfällig. Da die Leistung nicht an die Inflation angepasst wurde, hat sie seit ihrer Einführung nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren. Wann die Reform in Kraft tritt, ist noch offen. Prien zufolge ist ein Kabinettsbeschluss im November geplant.
7
