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Bund weitet Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in kritischen Betrieben aus

Das Kabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in Strom-, Wasser- und Gasinfrastruktur sowie bei der Bahn ausweitet. Ziel ist der Schutz vor Sabotage durch Innentäter, die im Auftrag extremistischer Gruppen oder ausländischer Geheimdienste handeln könnten.

Bund weitet Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in kritischen Betrieben aus
Bund lässt mehr Beschäftigte auf Sabotagerisiko prüfen

Die Bundesregierung will die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in wichtigen Betrieben ausweiten. Das Kabinett hat dazu eine Verordnung beschlossen, die künftig in noch mehr Unternehmen und Behörden greifen soll. Betroffen sind Beschäftigte, die als sogenannte Innentäter den Betrieb sabotieren könnten, also Menschen mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Anlagen. Genannt werden unter anderem das Stromnetz, Wasserwerke und Terminals für Flüssigerdgas (LNG).

Mit der Verordnung soll das Risiko von Sabotageaktionen verringert werden, die einen extremistischen Hintergrund haben oder im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes erfolgen. Einrichtungen wie die Bahn oder Wasserwerke sollen so vor gefährlichen Eingriffen geschützt werden. Dafür legt die neue Regelung fest, welche Behörden und Unternehmensteile als sicherheitsempfindlich gelten.

Bei einer Sicherheitsüberprüfung prüfen Behörden vorab, ob eine Person als zuverlässig gelten kann. Geschaut wird etwa, ob Hinweise auf Extremismus vorliegen oder ob sich jemand erpressen lassen könnte. Die betroffene Person muss der Überprüfung zustimmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirkt an den Überprüfungen mit. Wie intensiv die Prüfung im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz ist.

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit einer gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, etwa durch Sabotage oder Spionage. Im Fokus steht laut den Sicherheitsbehörden vor allem Russland, dessen Bedrohung seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine 2022 zugenommen habe. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte: «Hybride Bedrohungen sind reale Gefahren für Deutschlands Sicherheit.» Deshalb sei eine weitere Stärkung des Schutzes kritischer Infrastruktur notwendig.

Neu erfasst werden unter anderem Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können, sowie Betreiber digitaler Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung. Auch große Wasserwerke, die mindestens 22 Millionen Kubikmeter Trinkwasser im Jahr fördern, Steuerzentralen größerer Talsperren und Flüssigerdgas-Terminals, die an das Gasnetz angeschlossen sind, fallen in den Kreis der Überprüften.

Ein zweiter Entwurf, den das Kabinett ebenfalls beschlossen hat, betrifft das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Über dieses System warnt der Staat die Bevölkerung, etwa vor Kriegsgefahren, aber auch bei drohenden Überflutungen oder anderen Katastrophen. Künftig soll auch technisches Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden, das an Warnmeldungen beteiligt ist. Bereits im Dezember hatte der Bundestag mit einer Gesetzesänderung die Überprüfungen verschärft. Die neue Verordnung erweitert nun den Kreis der Tätigkeiten und Einrichtungen, in denen eine Sicherheitsüberprüfung verlangt werden kann.

Die Tiefe der Prüfung richtet sich nach der Sicherheitsempfindlichkeit der jeweiligen Tätigkeit und kennt drei Stufen. Die Ü1 ist die einfache Sicherheitsüberprüfung, etwa für Personen mit Zugang zu als vertraulich eingestuften Informationen oder zu sicherheitsempfindlichen Bereichen. Dabei werden Sicherheitserklärung und Personalunterlagen geprüft, Register und Sicherheitsbehörden abgefragt sowie öffentlich zugängliche Informationen im Internet, einschließlich sozialer Netzwerke, recherchiert.

Die Ü2 ist die erweiterte Sicherheitsüberprüfung, vor allem bei Zugang zu geheim eingestuften Informationen oder besonders gefährdeten Funktionen. Sie bezieht in der Regel auch Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Lebensgefährten ein. Die Ü3 ist die erweiterte Prüfung mit Sicherheitsermittlungen, etwa bei Zugang zu als «streng geheim» eingestuften Informationen. Betroffene können dabei persönlich befragt werden, ebenso Personen aus ihrem Umfeld.

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Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.