Die Bundesregierung hat den Weg für deutlich mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Das Bundesinnenministerium hob die bisher geltenden Beschränkungen auf, wonach nur verurteilte Straftäter und sogenannte Gefährder in das Land abgeschoben werden durften. Künftig können auch ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige ohne Vorstrafen nach Afghanistan zurückgeführt werden. Die Neuregelung markiert einen grundlegenden Kurswechsel in der deutschen Asyl- und Migrationspolitik.
Bislang galten für Abschiebungen nach Afghanistan besonders strenge Auflagen. Aufgrund der Sicherheitslage und der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 hatte die Bundesregierung Abschiebungen in das Land weitgehend ausgesetzt. Erst im vergangenen Jahr wurden vereinzelt wieder Abschiebungen durchgeführt, die sich jedoch ausschließlich auf schwere Straftäter und islamistische Gefährder konzentrierten. Diese Praxis hatte in der Öffentlichkeit und in Teilen der Politik zunehmend Kritik hervorgerufen.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte die Entscheidung aus Berlin. Sein Bundesland werde die neuen Vorgaben des Bundes nun umgehend umsetzen, kündigte Poseck an. Bislang seien nur Gefährder und Straftäter nach Afghanistan abgeschoben worden, sagte der Minister. Das werde sich nun ändern. Hessen gehört zu den Ländern, die sich seit längerem für eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan eingesetzt hatten.
Die Neuregelung betrifft eine größere Zahl von Menschen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums halten sich derzeit mehrere tausend ausreisepflichtige Afghanen in Deutschland auf. Viele von ihnen haben keinen Schutzstatus mehr oder ihr Asylantrag wurde endgültig abgelehnt. Bislang konnten sie nicht abgeschoben werden, weil die Sicherheitslage in Afghanistan als zu instabil galt und die Taliban keine Rücknahmeabkommen mit Deutschland unterhalten.
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit einer veränderten Sicherheitsbewertung. Zwar sei die Lage in Afghanistan weiterhin angespannt, doch habe sich die Situation in einigen Landesteilen so weit stabilisiert, dass Rückführungen unter bestimmten Bedingungen möglich seien. Zudem habe es in den vergangenen Monaten indirekte Gespräche mit den Taliban über die Rücknahme von abgeschobenen Personen gegeben, die zu einer faktischen Kooperation geführt hätten. Offizielle Abkommen bestehen jedoch nicht.
Die Entscheidung stößt auf ein geteiltes Echo. Während unionsgeführte Länder und Teile der FDP die Lockerung der Abschieberegeln ausdrücklich befürworten, äußerten Vertreter von Grünen und SPD sowie Menschenrechtsorganisationen deutliche Bedenken. Sie verweisen auf die prekäre Menschenrechtslage in Afghanistan, insbesondere für Frauen und Minderheiten. Die Gefahr von Folter, willkürlicher Inhaftierung oder Verfolgung sei für viele Rückkehrer real, warnen Kritiker. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass niemand in eine akute Gefahrensituation abgeschoben werde.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Dobrindt (CSU), zeigte sich zufrieden mit der Neuregelung. Es sei richtig, dass der Staat seine Pflicht zur Durchsetzung der Rechtsordnung ernst nehme, erklärte Dobrindt. Wer kein Bleiberecht habe, müsse das Land auch verlassen. Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU, hatte sich ebenfalls wiederholt für eine härtere Gangart in der Abschiebepolitik ausgesprochen. Die neue Regelung sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht ausreichend, so Merz.
Die praktische Umsetzung der erweiterten Abschiebungen dürfte jedoch auf erhebliche logistische Hürden stoßen. Deutschland unterhält keine diplomatischen Vertretungen in Afghanistan, die die Identität von Abzuschiebenden überprüfen könnten. Zudem fehlt es an direkten Flugverbindungen. Bislang wurden Abschiebungen über Drittstaaten wie Usbekistan oder Tadschikistan abgewickelt, was aufwendig und teuer ist. Auch die Kooperationsbereitschaft der Taliban bleibt ungewiss. Zwar haben sie in Einzelfällen Rücknahmen akzeptiert, eine systematische Zusammenarbeit lehnen sie jedoch ab.
Die Bundesregierung betont, dass jede Abschiebung im Einzelfall geprüft werde. Es gelte weiterhin der Grundsatz, dass niemand in eine Region abgeschoben werden dürfe, in der ihm Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Die neuen Regelungen sähen daher auch Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Personen vor. Dennoch sei der politische Wille klar: Wer ausreisepflichtig sei, müsse mit einer konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht rechnen.
Die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan wird das politische Klima in Deutschland weiter prägen. Die Bundesregierung steht unter Druck, sowohl die Sicherheitsinteressen des Landes als auch humanitäre Verpflichtungen zu wahren. Ob die neuen Regelungen tatsächlich zu einer deutlichen Steigerung der Abschiebezahlen führen werden, bleibt abzuwarten. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die praktischen Hindernisse überwunden werden können und ob die Taliban ihre informelle Kooperation fortsetzen.



