Die AfD in Sachsen-Anhalt wirbt mit dem Versprechen, das Land grundlegend zu verändern. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wiederholt bei Wahlkampfauftritten regelmäßig den Satz, man wolle das Land «vom Kopf auf die Füße stellen». Umfragen zufolge könnte die Partei nach der Landtagswahl am 6. September tatsächlich Regierungsverantwortung übernehmen. Doch welche ihrer Vorhaben ließen sich in einer Alleinregierung zügig durchsetzen, und wo stoßen die Pläne an rechtliche oder finanzielle Grenzen? Eine Bestandsaufnahme anhand des Wahlprogramms und der öffentlichen Ankündigungen.
Einige Maßnahmen könnte eine neue Landesregierung innerhalb weniger Wochen umsetzen. Dazu gehört der Austausch des Spitzenpersonals: Der Ministerpräsident bildet ein neues Kabinett, die Minister bringen eigene Vertraute als Büroleiter, persönliche Referenten und Pressesprecher mit. Auch das Ziel, mindestens ein Ministerium zu streichen, ließe sich relativ schnell verwirklichen, wenngleich der Umzug von Abteilungen in andere Häuser Zeit in Anspruch nehmen würde. Die AfD möchte zudem den Rundfunkstaatsvertrag kündigen, was die Rechtsgrundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk gefährden würde. Da es hierfür keinen Präzedenzfall gibt, sind die konkreten Folgen jedoch offen. Auch bei der Kulturförderung könnte die Regierung neue Schwerpunkte setzen und die Landeskampagne von «#moderndenken» in «#deutschdenken» umbenennen.
Deutlich aufwendiger gestalten sich die geplanten Änderungen im Bildungsbereich. Die AfD will die Lehrpläne für das Fach Geschichte überarbeiten und stärker auf das Deutsche Reich sowie das 19. Jahrhundert ausrichten. Der Didaktiker Andreas Petrik von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wies jedoch darauf hin, dass Lehrplanänderungen langwierig sind. Sollten Lehrmaterialien ideologisch geprägt oder rechtswidrig sein, könne man dagegen klagen, was die Umsetzung weiter verzögern würde. Ein weiteres teures Vorhaben ist die kostenfreie Betreuung in Krippen, Kindergärten und die Mittagsverpflegung ab dem ersten Kind. Dafür müssten mehrere Hundert Millionen Euro im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Siegmund selbst hat eingeräumt, dass «nicht alles sofort umsetzbar» sei.
Besonders schwierig dürfte der von Siegmund angestrebte größere Austausch von Beamten und Angestellten in der Landesverwaltung werden. Er strebt an, 150 bis 200 Stellen neu zu besetzen, darunter nicht nur Ministerposten, sondern auch Leitungsposten auf Arbeitsebene und Chefposten in Landeseinrichtungen. Ziel ist es, eine Blockade der AfD-Arbeit zu verhindern. Das Magdeburger Finanzministerium verweist jedoch auf hohe Hürden: Eine Entlassung von Beamten ist kaum möglich, und bei Versetzungen haben sie Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Auch bei Angestellten muss die neue Tätigkeit der bisherigen gleichwertig sein. «Sowohl Kündigungen als auch Versetzungen sind gerichtlich überprüfbar», erklärte eine Sprecherin, was im Einzelfall zu langwierigen Verfahren führen kann.
Ähnlich skeptisch zeigen sich Experten beim geplanten Druck auf die Justiz. Die AfD möchte Richter ermutigen, bei Gewaltverbrechen den Strafrahmen voll auszuschöpfen. Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth hält dies für wenig erfolgversprechend: «Appelle kann man immer verkünden. Entscheidend ist, dass Richter an das Gesetz gebunden sind. Ich sehe da wenig Möglichkeiten der Einflussnahme.» Auch bei der Migrationspolitik, einem Kernthema der AfD, sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes begrenzt. Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl oder stärkere Kontrollen an den Außengrenzen können nicht allein von Sachsen-Anhalt geregelt werden. Im Bundesrat wäre eine AfD-Regierung zudem weit von einer Mehrheit entfernt.
Der Landtag in Magdeburg hat bereits im April Vorkehrungen getroffen, um demokratische Institutionen zu schützen. So wurde die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht abgesichert. Zudem wurden die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst: Sollte der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit erhalten, dürfen nun auch andere Fraktionen Vorschläge unterbreiten. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall arbeitsfähig ist. Die Reform ist auch eine Reaktion auf die turbulenten Vorfälle bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags im September 2024, als es zu erheblichen Auseinandersetzungen um die Wahl der Landtagsspitze kam.



