Kurz vor dem Beginn des AfD-Bundesparteitags in Erfurt hat das Verwaltungsgericht Weimar ein von der Landesbehörde erlassenes Versammlungsverbot auf bestimmten Anreisewegen zur Messe Erfurt wieder aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamts wurde auf Antrag eines namentlich nicht genannten Kommunalpolitikers der Grünen im Erfurter Stadtrat für rechtswidrig erklärt. Der Rechtsanwalt des Klägers bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass sein Mandant erfolgreich geklagt habe, und betonte, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in einer angespannten Großlage Bestand habe.

Der zweitägige AfD-Bundesparteitag in der Thüringer Landeshauptstadt, bei dem die Partei eine neue Führungsspitze wählen will, wird von massiven Protesten begleitet. Die Sicherheitsbehörden rechnen mit bis zu 50.000 Gegendemonstranten, darunter nach Einschätzung der Polizei auch Hunderte gewaltbereite Teilnehmer. Die Polizei ist eigenen Angaben zufolge mit mehreren Tausend Kräften aus dem gesamten Bundesgebiet im Einsatz, um die Veranstaltung zu schützen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Das Bündnis „Widersetzen“ hat angekündigt, die Zufahrtswege zum Messegelände zu blockieren, um die Durchführung des Parteitags zu verhindern.

Das Landesverwaltungsamt hatte die Versammlungen auf bestimmten Anreisewegen mit Hinweis auf geplante Blockaden sowie den Schutz von Rettungswegen und der öffentlichen Sicherheit verboten. Das Gericht befand jedoch, dass diese Allgemeinverfügung bei abschließender Prüfung als rechtswidrig einzustufen sei, da sie sich auch gegen friedliche Versammlungen richte. Die Richter stellten fest, dass das Vorliegen eines polizeilichen Notstands nicht nachgewiesen worden sei. Daher wurde der Klage stattgegeben und das Verbot aufgehoben. Gegen die Entscheidung kann theoretisch noch Beschwerde vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Die AfD selbst verweist auf die geltende Rechtslage: Parteien sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre ihren Bundesvorstand neu zu wählen. Der Parteitag in Erfurt dient genau diesem Zweck. Die Partei hat in den vergangenen Monaten in Umfragen historische Höchstwerte erreicht und sieht sich in einer Phase des Aufschwungs. Die Wahl der neuen Führungsspitze wird mit Spannung erwartet, da sie die strategische Ausrichtung der Partei für die kommenden Jahre prägen dürfte.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar hat unmittelbare Auswirkungen auf den Ablauf des Wochenendes. Während die Polizei weiterhin mit einem Großeinsatz vor Ort ist, können Gegendemonstranten nun auf den zuvor verbotenen Anreisewegen protestieren. Die Stadt Erfurt und das Land Thüringen stehen vor der Herausforderung, sowohl die Versammlungsfreiheit der Demonstranten als auch die Durchführung des Parteitags zu gewährleisten. Der Rechtsstreit um die Versammlungsfreiheit könnte jedoch noch eine weitere Instanz beschäftigen, falls das Landesverwaltungsamt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt.

Die Ereignisse in Erfurt sind Teil einer bundesweiten Debatte über den Umgang mit politischen Parteien und Protesten. Während die einen die Versammlungsfreiheit als hohes Gut verteidigen, betonen andere die Notwendigkeit, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Gerichtsentscheidung aus Weimar setzt hier einen klaren Akzent: Auch in angespannten Lagen dürfen Grundrechte nicht ohne triftigen Grund eingeschränkt werden. Der AfD-Parteitag selbst wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, und die Polizei bereitet sich auf einen langen Einsatz vor.

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Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Guldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.