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Durchsuchungen bei Unterstützern der verbotenen „Artgemeinschaft“

Die Polizei durchsucht Objekte in fünf Bundesländern wegen des Verdachts der Fortführung der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“. Gegen 15 Beschuldigte wird ermittelt.

Durchsuchungen bei Unterstützern der verbotenen „Artgemeinschaft“
Durchsuchungen bei Unterstützern von rechtsextremem Verein

Wegen des Verdachts der Fortführung der verbotenen rechtsextremen Vereinigung „Artgemeinschaft“ durchsucht die Polizei Objekte in fünf Bundesländern. Grundlage ist ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ihnen wird vorgeworfen, die 2023 bundesweit verbotene Gruppierung weiterhin zu unterstützen und aufrechterhalten zu haben.

Die Durchsuchungen laufen seit dem Morgen in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben der Behörde sind unter anderem Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz. In Nordrhein-Westfalen durchsuchte die Polizei Objekte in Lippstadt sowie an zwei weiteren Orten im Kreis Lippe und im Kreis Höxter. In Brandenburg betrafen die Maßnahmen jeweils ein Objekt in Potsdam und in Zossen südlich von Berlin, wie aus Sicherheitskreisen verlautete.

Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“, so der vollständige Name, war im Jahr 2023 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Gruppierung damals als „sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung“. Die Organisation klagte gegen das Verbot, das jedoch im April dieses Jahres vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

Die Ermittlungen richten sich nun gegen Personen, die die verbotene Vereinigung trotz des gerichtlich bestätigten Verbots weiter unterstützt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Halle führt das Verfahren. Weitere Details zu den konkreten Vorwürfen oder zu möglichen Beschlagnahmungen wurden zunächst nicht bekannt gegeben.

Die „Artgemeinschaft“ galt als eine der ältesten völkisch-religiösen Gruppierungen in Deutschland. Sie verbreitete nach Einschätzung der Behörden ein rassistisches und antisemitisches Weltbild und versuchte, dieses über eine germanisch anmutende Glaubenspraxis zu transportieren. Mit dem Verbot und der anschließenden Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht waren sämtliche Aktivitäten der Vereinigung in Deutschland untersagt worden.

Die heutigen Durchsuchungen zeigen, dass die Behörden auch nach dem Verbot weiterhin gegen Strukturen und Unterstützer der Gruppierung vorgehen. Die Polizei war in mehreren Bundesländern parallel im Einsatz, um Beweismittel zu sichern und die Vorwürfe gegen die 15 Beschuldigten zu untermauern. Ob es dabei zu Festnahmen kam, war zunächst unklar.

Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.