28-Jähriger sticht in Heidelberg auf Helfer ein und sitzt in U-Haft
Nach einem Streit in einem Bus am Heidelberger Hauptbahnhof hat ein 28-Jähriger einen 49-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen.
In Heidelberg hat ein 28-jähriger Mann einen 49-Jährigen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Gegen den Deutschen wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Der Tatverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Den Angaben zufolge ereignete sich die Tat am vergangenen Freitag. Der 28-Jährige geriet in einem Bus zunächst mit einer 25 Jahre alten Frau in Streit. Er soll sie geschubst und zur Seite gedrängt haben, anschließend spuckte er sie an und beleidigte sie. Die Situation war damit bereits deutlich aufgeheizt, bevor es zur eigentlichen Gewalttat kam.
Eine weitere Frau, eine 27-Jährige, kam der Betroffenen zu Hilfe und verfolgte den 28-Jährigen, als dieser aus dem Bus flüchtete. Als der Mann anschließend auf die 27-Jährige losging, stellte sich der 49-Jährige zwischen die beiden. Daraufhin zog der 28-Jährige nach Angaben der Ermittler ein Messer, stach dem Helfer in den Hals und versetzte ihm zusätzlich einen Faustschlag ins Gesicht. Der 49-Jährige erlitt dabei schwere Verletzungen.
Der Angreifer konnte sich zunächst von der Stelle entfernen. Später gelang es der Polizei jedoch, ihn mit Hilfe von Videoaufnahmen zu identifizieren und festzunehmen. Dass die Aufnahmen für die Ermittlungen eine zentrale Rolle spielten, zeigt, wie wichtig Überwachungsmaterial im öffentlichen Nahverkehr und im Umfeld von Bahnhöfen geworden ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Totschlag vor. Die Einstufung als versuchter Totschlag bedeutet, dass die Ermittler nach der bisherigen Bewertung von einem Angriff ausgehen, der auf den Tod des Opfers gerichtet war, auch wenn dieser nicht eingetreten ist. Ob sich der Tatverdacht in weiteren Verfahrensschritten bestätigt, bleibt abzuwarten.
Der Fall hat auch die Frage aufgeworfen, wie couragiertes Eingreifen im öffentlichen Raum geschützt werden kann. Der 49-Jährige hatte sich ohne Bezug zu den Beteiligten schützend dazwischengestellt, und genau dieses Verhalten wurde ihm nun zum Verhängnis. Wie es ihm gesundheitlich inzwischen geht, ist den bisherigen Angaben nicht zu entnehmen.
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