Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche rückt bei der geplanten strategischen Gasreserve von der umstrittenen Umlage ab und prüft stattdessen eine Finanzierung über den Bundeshaushalt. Die Abkehr von dem ursprünglichen Modell, dessen Kosten von den Verbrauchern getragen werden sollten, erfolgt nach großer Kritik an dem Vorhaben. Die Ministerin begründet die Notwendigkeit der Reserve ausdrücklich mit möglichen «Extremszenarien» in der Energieversorgung.

Reiche deutete an, dass Haushaltsmittel einen Teil der Kosten für die Reserve decken könnten. Zugleich stellte sie klar, dass Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden sollen. Damit zeichnet sich für die geplante strategische Gasreserve eine Art Mischfinanzierung ab, bei der der Bund zumindest einen Teil der Kosten übernehmen würde. Welche weiteren Quellen neben dem Haushalt infrage kämen, ließ sie offen.

Die strategische Gasreserve soll die Versorgungssicherheit in Deutschland auch in außergewöhnlichen Notlagen gewährleisten. Ursprünglich war vorgesehen, die Kosten über eine Umlage zu finanzieren, die von den Verbrauchern hätte getragen werden müssen. Gegen diese Planung hatte sich in den vergangenen Wochen breiter Widerstand formiert. Kritiker hatten vor allem die zusätzliche Belastung der privaten Haushalte bemängelt, die in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach mit stark steigenden Energiepreisen konfrontiert waren.

Die Planungen für eine solche Reserve waren in Deutschland nach den Erfahrungen der Energiekrise vorangetrieben worden. Damals hatte sich gezeigt, wie schnell die Gasversorgung zum politischen und wirtschaftlichen Risiko werden kann. Die Reserve ist deshalb als Teil einer umfassenderen Absicherung gedacht, die über die regulären Speicher hinausgeht und im Ernstfall zusätzliche Kapazitäten bereitstellt. Damit reagiert die Politik auf die Erkenntnis, dass eine rein marktgetriebene Gasversorgung in extremen Lagen an Grenzen stoßen kann.

Die nun ins Spiel gebrachte Haushaltslösung würde die privaten Haushalte und die Wirtschaft von zusätzlichen Kosten entlasten. Zugleich müsste der Bund die Mittel dafür selbst aufbringen, was die Spielräume im Bundeshaushalt belastet. Die Debatte über die Kosten der Gasreserve verschiebt sich damit von der Frage der Verbraucherbelastung hin zur Frage, wie viel Geld der Staat für die Krisenvorsorge ausgeben kann und will. Klar ist, dass die Entscheidung unmittelbar darüber bestimmt, ob die Kosten der Vorsorge in den kommenden Jahren an den Gaspreisen der Haushalte spürbar würden oder nicht.

Reiche hält trotz des Finanzierungsstreits grundsätzlich an der Reserve fest. Sie verweist zur Begründung auf «Extremszenarien», in denen die Bundesrepublik auch bei schweren Störungen der Gasversorgung handlungsfähig bleiben müsse. Die Ministerin verwies darauf, dass eine solche Reserve nicht für den Normalfall, sondern für den äußersten Notfall gedacht sei.

Wie hoch die Kosten der strategischen Reserve insgesamt ausfallen würden, geht aus den bisherigen Angaben nicht hervor. Auch ob die Haushaltsmittel die Umlage vollständig ersetzen oder lediglich ergänzen sollen, lässt die Ministerin bislang offen. Die Prüfung der Optionen ist nach den Worten Reiches noch nicht abgeschlossen. Klar ist bislang nur, dass die Belastung für Unternehmen nicht steigen soll und dass die Reserve für den äußersten Notfall weiterhin aufgebaut werden soll.

Die Entscheidung über die Finanzierung dürfte richtungsweisend für die künftige Energiepolitik sein, weil sich an ihr zeigt, wie die Bundesregierung die Lasten der Krisenvorsorge zwischen Verbrauchern, Unternehmen und Staat verteilen will. Mit dem Vorstoß distanziert sich Reiche deutlich von der Idee, die Kosten über eine Umlage bei den Verbrauchern abzuladen. Ob die Haushaltslösung am Ende politisch durchsetzbar ist, wird sich in den weiteren Beratungen zeigen. Die kommenden Wochen dürften zeigen, ob die Ministerin für diesen Kurs im Kabinett und bei den Koalitionspartnern Unterstützung findet.