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Bundeskabinett beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil verabschiedet, der Papierbons abschafft und digitale Belege zum Standard macht. Ziel sind weniger Bürokratie und eine wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Bundeskabinett beschließt digitalen Kassenbon ab 2028
Regierung beschließt digitalen Kassenbon ab 2028

Die Bundesregierung will den gedruckten Kassenbon abschaffen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht, wonach Belege ab dem Jahr 2028 in der Regel elektronisch bereitgestellt werden – etwa per E-Mail oder als QR-Code. Die seit 2020 geltende Pflicht zum Ausdrucken von Papierbons soll damit enden. Digitale Belege sollen zum Standard werden, wie Klingbeil ankündigte.

„Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen“, erklärte der Minister. Mit der Umstellung wird die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium verspricht sich von den neuen Regeln zudem eine wirksamere Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität.

Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die verpflichtende Nutzung digitaler Kassensysteme. Nach Angaben des Ministeriums sind moderne elektronische Kassen in Deutschland bereits weit verbreitet. Dennoch gibt es noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. Deren Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen existierten, heißt es aus dem Ministerium. „Das kann Steuerhinterziehung begünstigen.“

Deshalb sollen offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden. Ausgenommen von der Kassenpflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze von unter 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen können nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben in Betracht.

Klingbeil betonte die Bedeutung fairer Wettbewerbsbedingungen: „Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“ Der Digitalverband Bitkom begrüßte den Gesetzentwurf. „Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Gleichzeitig könne die Umstellung die Digitalisierung im Handel voranbringen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeute das weniger Papier, und Belege ließen sich leichter speichern und wiederfinden.

Rohleder wies jedoch auch auf den Umstellungsaufwand für viele Unternehmen hin. „Um den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Vorgaben im Gesetz eindeutig und praxistauglich sein und die Unternehmen müssen ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen“, forderte er. Nach Einschätzung von Bitkom muss hier noch nachgesteuert werden: „Es muss unmissverständlich geregelt sein, für wen genau die Kassenpflicht gilt und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind.“

Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Bis zum Inkrafttreten der Regelungen im Jahr 2028 müssen Unternehmen und Verbraucher sich auf die flächendeckende Einführung digitaler Belege einstellen. Die Regierung setzt darauf, dass die Umstellung nicht nur den Verwaltungsaufwand senkt, sondern auch die Steuerehrlichkeit stärkt und gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer schafft.

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Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.