Wüst fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des Umgangs mit der AfD
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst schlägt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD prüfen soll. Ein Verbotsverfahren dürfe dabei nicht automatisch das Ziel sein, betont der CDU-Politiker.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und mögliche Folgen prüfen soll. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch in ein Verbotsverfahren münden, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
„Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“, erklärte Wüst. Es müsse nun eine Struktur geschaffen werden, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden. Aus Sicht des Regierungschefs sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz sowie Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern vertreten sein.
„Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so Wüst. Seine Initiative kommt wenige Tage nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die AfD deutlich erstarkt war. Die Vorstellung, die Partei könne sich durch Regierungsbeteiligung von selbst entzaubern, hält Wüst für falsch.
Bereits am Montagabend hatte Wüst die Idee einer Arbeitsgruppe bei einer Talk-Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin ins Spiel gebracht. „Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher glaube ich kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin, diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet“, wurde Wüst dort zitiert. Auch bei der Digitalmesse „Digital X“ der Deutschen Telekom ging er am Dienstagvormittag auf der Bühne auf die AfD und die Folgen der Sachsen-Anhalt-Wahl ein.
Dabei warnte Wüst vor den konkreten Auswirkungen einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD. „Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt. Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern“, sagte er mit Blick auf die Personalhoheit der Länder über Sicherheitsbehörden und Justiz.
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände, darunter der in Sachsen-Anhalt, werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung bildet die Grundlage für die von Wüst angeregte rechtliche Bewertung, die nun in einer gemeinsamen Struktur von Bund und Ländern erfolgen soll.
