Die Opposition im Bundestag will das geplante Krankenkassen-Spargesetz der schwarz-roten Koalition mit Verfassungsklagen stoppen. Grüne, Linke und AfD kündigten an, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen, um die Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes noch vor der Sommerpause zu verhindern. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen warf der Koalition aus Union und SPD ein «chaotisches Gesetzgebungsverfahren» vor und sprach von einem «praktisch neuen Gesetz», das erst am Montag mit einem Änderungsantrag von rund 300 Seiten vorgelegt worden sei.
Das Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu vermeiden. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf die Versicherten kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Die Koalition plant, das Gesetz an diesem Freitag im Bundestag zu beschließen und es noch am selben Tag in den Bundesrat zu geben, der zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.
Die Opposition kritisiert vor allem die kurze Frist für die parlamentarische Beratung. «Selbst mit größter Sorgfalt hat man nicht nachvollziehen können, wie die Koalition auf 19-Milliarden-Einsparungen kommen will», sagte Dahmen. Er bezweifelte, dass bei diesem Gesetz überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich sei. Die milliardenschweren Auswirkungen des Änderungsantrags seien keinesfalls seriös abschätzbar. Die Abgeordneten Ates Gürpinar (Linke) und Martin Sichert (AfD) kündigten ebenfalls die Anrufung des Verfassungsgerichts an, wollten aber noch abwarten, ob die Koalition das Gesetz nicht selbst von der Tagesordnung nimmt.
Die Grünen berufen sich auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2023. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann das Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Heizungsgesetz der Ampel-Koalition in Karlsruhe gestoppt. Heilmann argumentierte, den Abgeordneten sei für die Beratung des umfangreichen und kurzfristig geänderten Gesetzentwurfs zu wenig Zeit geblieben. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation und untersagte dem Bundestag, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. «Die Parallelität springt ins Auge», sagte Dahnen mit Blick auf das aktuelle Vorhaben.
Grünen-Chef Felix Banaszak und Fraktionschefin Katharina Dröge hatten zuvor bereits moniert, dass die Koalition erst am Montag umfangreiche Änderungen zu dem Gesetz vorgelegt habe. «Das ist nicht nur stümperhaft und unprofessionell, das ist eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit», sagte Banaszak. Dröge betonte im ZDF-«Morgenmagazin», das Gesetz könne auch noch in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause im September verabschiedet werden. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, erläuterte: «Wir haben in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 278 Seiten Änderungsanträge bekommen, die man in der Kürze der Zeit niemals seriös durcharbeiten kann.»
Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert warnte vor schwerwiegenden Folgen für die medizinische Versorgung. «Es stehen die Krankenhäuser, es stehen die Apotheken, es stehen die Fachärzte, es steht letztlich die gesamte ärztliche Versorgung auf dem Land in Deutschland auf dem Spiel mit diesem GKV-Gesetz», sagte er. Alles solle im Eilverfahren durchgepeitscht werden. Der Linke-Experte Ates Gürpinar zeigte sich «fassungslos» über das Verfahren. Selbst die Regierungsfraktionen wüssten nicht genau, worüber sie im Gesundheitsausschuss und am Freitag im Plenum abstimmen sollten, kritisierte er.
Widerstand gegen das Sparpaket kommt auch aus den Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte bereits an, einer Fristverkürzung im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Landesregierung wolle noch weitere Gespräche mit dem Bund führen. Obwohl das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, könnten die Länder das Verfahren bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) betonte am Dienstag, die Koalition sei in ständiger Abstimmung mit den Ländern gewesen. Kritische Themen aus Ländersicht seien vor allem die Krankenhäuser und die flächendeckende Versorgung. So sei noch vereinbart worden, dass es jährlich 750 Millionen Euro mehr als bisher geplant für die Krankenhäuser zur Finanzierung laufender Ausgaben geben könne.
Die Koalition aus Union und SPD hatte ihre Sparpläne zuletzt nach anhaltender Kritik mehrfach verändert. Umstritten ist auch, ob das Ziel erreicht wird, erneute Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Opposition bezweifelt, dass die versprochenen Einsparungen von 19 Milliarden Euro realistisch sind. Mit den angekündigten Verfassungsklagen hängt der gesamte Reformfahrplan der schwarz-roten Koalition nun an einer Entscheidung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob die Abgeordneten ausreichend Zeit für die Beratung des Gesetzes hatten. Eine Entscheidung wird noch vor dem geplanten Beschluss am Freitag erwartet.



