Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist eine kontroverse Debatte über mögliche Rechtsverschärfungen entbrannt. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Anna Gallina, hat sich dabei betont zurückhaltend geäußert und fordert zunächst eine gründliche Analyse der Geschehnisse. Zugleich verlangt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt deutlich schärfere Maßnahmen, insbesondere beim Jugendstrafrecht und der Sicherungsverwahrung für Gefährder.

Der Angriff ereignete sich am Rande der CSD-Feierlichkeiten am Samstagabend in Berlin. Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln, der Verbindungen zur islamistischen Szene haben soll, fuhr mit einem Van in eine Menschengruppe und griff anschließend mit einer Stichwaffe um sich. Eine Frau aus Polen wurde dabei getötet, 29 weitere Menschen erlitten zum Teil lebensgefährliche Verletzungen. Der mutmaßliche Täter Abdul B. wurde am Sonntagabend bei seiner Festnahme von Einsatzkräften erschossen.

Gallina, die in Personalunion auch Hamburger Justizsenatorin ist, erklärte gegenüber den Funke Medien, dass eine intensive Aufarbeitung des Falls an erster Stelle stehen müsse, bevor rechtspolitische Schlüsse gezogen werden könnten. „Schnelle Forderungen sehen zwar markant aus, werden aber ohne intensive vorherige Analyse der Lage nicht gerecht“, sagte die Grünen-Politikerin. Sie verwies darauf, dass Deutschland bereits ein breites Spektrum an Instrumenten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte habe. „Insofern ist doch erstmal zu klären, ob diese Instrumente auch Anwendung gefunden haben. Die Herausforderungen, eine Gefährdungslage richtig einzuschätzen, wird es allerdings immer geben, und sie wird immer mit Restunsicherheiten verbunden sein.“

Ganz anders positioniert sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker sprach sich in der „Bild“-Zeitung für einen härteren Umgang mit extremistischen Gefährdern aus. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte Dobrindt. Er forderte zudem einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder. In den ARD-„Tagesthemen“ bekräftigte er, dass die Präventivhaft aus seiner Sicht zwingend notwendig sei. „Da gibt es in den Polizeigesetzen der Länder sehr unterschiedliche Regelungen“, so Dobrindt. Der Vorstoß der Union zielt darauf ab, Personen, die als Gefährder eingestuft sind, bereits vor einer möglichen Straftat in Gewahrsam nehmen zu können.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die Vorgeschichte des Tatverdächtigen. Bereits im Mai hatte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten den 21-Jährigen unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Strafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Gericht hob den gegen Abdul B. bestehenden Haftbefehl jedoch auf, sodass er vor der Tat auf freiem Fuß war. Dieser Umstand wirft nun Fragen nach der Einschätzung der Gefährdungslage und der Handhabung von Haftbefehlen in solchen Fällen auf.

Die Forderung Dobrindts nach einer strengeren Anwendung des Erwachsenenstrafrechts zielt unmittelbar auf diesen Fall ab. Kritiker warnen jedoch vor pauschalen Verschärfungen und verweisen darauf, dass die Justiz hier bereits alle zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft habe. Gallina betonte, dass man die genauen Umstände des Versagens – so sie denn vorliegen – erst verstehen müsse, bevor man gesetzgeberisch nachsteuere. Die Debatte um die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit hat damit nach dem Anschlag auf das queere Fest eine neue Dringlichkeit erhalten. Die Koalition in Berlin und die Länderjustizminister werden sich in den kommenden Wochen mit den Schlussfolgerungen aus dem Fall befassen.