Am Samstagabend steuerte ein 21-jähriger Mann einen weißen Van in eine Menschenmenge am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin. Eine Frau kam ums Leben, 29 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der mutmaßliche Täter, Abdul B., wurde am Sonntagabend von der Polizei erschossen. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Hintergrund aus.

Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fuhr Abdul B. mit dem Fahrzeug auf dem Ahornsteig, einem Parkweg nahe dem Potsdamer Platz, in die Gruppe. Nach dem Zusammenstoß mit einem Baum verließ er das Auto und griff mit einer Machete weitere Personen an. Die getötete Frau war eine polnische Staatsangehörige, die sich mit ihrer Tochter in Berlin aufhielt, wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner mitteilte. Mehrere Verletzte schwebten am Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Abdul B. wurde 2005 in Berlin geboren und wuchs dort auf. Er war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Nach der Trennung seiner Eltern lebte er mit seinen drei Schwestern bei der Mutter in einer Dreizimmerwohnung. Die Schule verließ er 2022 mit der Berufsbildungsreife. Anschließend absolvierte er Praktika im handwerklichen Bereich und arbeitete zeitweise im Wachschutz. Zuletzt bezog er Sozialleistungen und plante eine Ausbildung in der Kältetechnik. Laut einem Gerichtsurteil war Abdul B. muslimischen Glaubens und gehörte der schiitischen Ausrichtung an, was zu Konflikten mit seiner sunnitischen Verwandtschaft führte. Er war nach islamischem Recht kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg verheiratet. In der Hauptverhandlung betonte er, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.

Bereits 2022 wurde er wegen Körperverletzung und Raub verurteilt. Seine Radikalisierung zeigte sich spätestens 2024, als er auf Instagram Videos mit IS-Symbolen und Glaubensliedern veröffentlichte. Im Jahr 2025 versuchte er, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er reiste über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien zu gelangen. Ein libanesisches Militärgericht verurteilte ihn wegen Anstiftung zu religiösen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Abschiebung nach Deutschland wurde er am Berliner Flughafen festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn am 12. Mai wegen versuchten Anschlusses an den IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, das Urteil war daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob den bestehenden Haftbefehl auf mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Verfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar. Der Extremismusberater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network, der mit B. gearbeitet hatte, beschrieb ihn als einen sehr gefassten, kontrollierten und freundlichen Eindruck auf Sozialarbeiter. Genau diese Eigenschaften machten es schwierig, an die Person heranzukommen.

Am Sonntagabend gegen 18 Uhr spürte die Polizei Abdul B. in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau auf. Der Zugriff des Spezialeinsatzkommandos (SEK) sollte zur Festnahme führen, doch B. lief mit einer Stichwaffe auf die Beamten zu. Die Polizisten erschossen ihn daraufhin. Gerichtsmediziner transportierten die Leiche in der Nacht zur Obduktion ab.

Trotz der Vielzahl an Hinweisen auf einen islamistischen Terroranschlag ist die genaue Motivlage nicht abschließend geklärt. Auch der genaue Tathergang sowie die Frage, wie oft das SEK auf den Verdächtigen geschossen hat, sind noch offen. Die Ermittlungen dauern an.