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Thüringer Landtag: Erste Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren

In Erfurt diskutieren Verfassungsrechtler, Hans-Georg Maaßen und Hape Kerkeling erstmals in einem Landesparlament über ein mögliches AfD-Verbot. Die Linke-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich für ein Verfahren auf Bundesebene einzusetzen.

Thüringer Landtag: Erste Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren
Thüringen: Kerkeling und Maaßen bei erster Anhörung zum AfD-Verbot

Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch die erste öffentliche Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren begonnen. Geladen sind namhafte Verfassungsrechtler, der umstrittene frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sowie der Entertainer Hape Kerkeling. Die Anhörung im Justizausschuss wurde von der Linke-Landtagsfraktion beantragt, die sich seit Jahren für ein Verbot der Partei einsetzt.

Hintergrund ist die Forderung der oppositionellen Linke-Fraktion an die CDU-geführte Landesregierung, sich zügig gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einzusetzen. «Ich hoffe, dass letzte Zweifler in der CDU-Fraktion zu der Erkenntnis kommen, dass Karlsruhe ein AfD-Verbot prüfen sollte», sagte Linke-Fraktionschef Christian Schaft. Die Anhörung stieß auf großes mediales Interesse, obwohl Kerkeling erst am Abend erwartet wurde. Zuvor wurden Juristen und Experten angehört, unter anderem vom Institut für Menschenrechte und von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Kerkeling, dessen Großvater als Häftling im NS-Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert war, hatte im April bei der Gedenkfeier zur Befreiung des Lagers eine viel beachtete Rede gehalten. Die Linke-Fraktion lud ihn als Stimme ein, «die in der Gesellschaft Anklang findet», so Schaft. In seinem Auftritt betonte Kerkeling, er spreche nicht als Verfassungsrechtsexperte, sondern als Nachfahre eines NS-Opfers. «Ich spüre, dass diese Demokratie in Gefahr ist», sagte er. «Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.» Allein die beschönigende Haltung der AfD gegenüber der NS-Diktatur mache sie in seinen Augen verfassungswidrig. Das Versprechen des Staates laute: «Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.»

Die Thüringer AfD mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke gilt als besonders radikal. Sie war 2021 der erste Landesverband, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet wurde. Später folgten weitere Landesämter. Nach den Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewann die Debatte über ein Verbotsverfahren wieder an Dynamik.

Doch es gibt auch Warnungen. Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl sagte, die starken AfD-Wahlergebnisse könnten «nicht das überzeugende Argument für ein Verbotsverfahren sein». Es müsse der mögliche Schaden abgeschätzt werden, wenn ein Verbotsverfahren scheitere. «Wenn wir der AfD Aufwind geben, sollten wir es nicht machen», so Bühl. Zwei juristische Gutachten kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sind. Trotzdem bleibt unter Juristen umstritten, wie gut die Erfolgsaussichten eines Verfahrens wären. Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie, Skeptiker zweifeln am Erfolg. AfD-Politiker werten den Vorstoß als Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten. Diese Position will die Thüringer AfD nun bekräftigen – sie hatte noch vor der Anhörung die Medien eingeladen.

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Greta Kaufmann

Autor

Gesellschaftsreporterin

Greta Kaufmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.