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Bundesverfassungsgericht feiert 75-jähriges Bestehen in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht begeht sein 75-jähriges Jubiläum in politisch angespannten Zeiten. Eine Umfrage zeigt: Die Hälfte der Deutschen erwartet wachsenden politischen Druck auf das Gericht. Präsident Harbarth betont die Unabhängigkeit der Institution.

Bundesverfassungsgericht feiert 75-jähriges Bestehen in Karlsruhe
Jubiläum in Karlsruhe: Unerschrockene Institution? Bundesverfassungsgericht wird 75

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begeht in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Gegründet wurde es am 28. September 1951, nachdem das Grundgesetz bereits seit 1949 in Kraft war. Zum Jubiläum steht die Institution vor der Frage, wie sie einem rauer werdenden politischen Klima standhalten kann. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zeigt: Die Hälfte der Befragten (50 Prozent) erwartet, dass die Politik in den kommenden Jahren stärker versuchen wird, Einfluss auf das Gericht zu nehmen. Nur drei Prozent glauben, dass solche Versuche abnehmen werden. 27 Prozent rechnen mit keiner Veränderung, 19 Prozent machten keine Angabe.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth zeigt sich im Gespräch mit der dpa gelassen. Das Gericht habe in den vergangenen 75 Jahren bewiesen, dass es völlig unabhängig von der jeweiligen Regierung, dem Parlament oder den Antragstellern nach den Vorgaben der Verfassung entscheide. Wer versuche, politischen Einfluss auf das Gericht zu nehmen, werde «eine Antwort aus Karlsruhe erhalten», so Harbarth. Seit der feierlichen Eröffnung habe sich vieles verändert – das Gebäude, die Amtstracht, der Frauenanteil in der Richterschaft. Vor allem aber gebe es heute eine von großem Vertrauen der Gesellschaft getragene Verfassung. Das Gericht habe sich einen Ruf als «ganz besondere, allein dem Recht verpflichtete, unerschrockene Institution des Verfassungsstaats» erworben.

Die YouGov-Umfrage unter 2.161 Wahlberechtigten zeigt ein differenziertes Bild des Vertrauens. Zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten vertrauen dem Bundesverfassungsgericht eher oder voll und ganz. Im Vergleich zu anderen Verfassungsorganen ist das ein hoher Wert: Der Bundesregierung vertrauen nur 29 Prozent, dem Bundestag 38 Prozent und dem Bundesrat 47 Prozent. Dennoch sinkt auch das Vertrauen in das Gericht. Harbarth sieht darin kein Karlsruhe-spezifisches Problem: «Wir leben in einer Zeit, in der der freiheitlich demokratische Rechtsstaat in vielen Teilen der Welt unter Druck steht, weil sich die Menschen fragen: Ist er wirklich in der Lage, die großen Zukunftsaufgaben zu bewältigen?» Diese Unsicherheit wirke sich auf alle staatlichen Institutionen aus.

Besonders deutlich wird die Skepsis unter Wählerinnen und Wählern der AfD. Nur ein Drittel (34 Prozent) von ihnen gab an, dem Gericht zu vertrauen. Während 72 Prozent aller Befragten meinen, das Gericht treffe seine Entscheidungen unabhängig ohne Weisung staatlicher Stellen, glauben das nur 46 Prozent der AfD-Wähler. Und während insgesamt 67 Prozent das Gericht für unparteiisch halten, sind es unter AfD-Wählern nur 36 Prozent. Harbarth pocht auf die Unparteilichkeit: Es sei ein «völliger Normalfall» für die Richterinnen und Richter, «Gesetze für verfassungsgemäß zu erklären, die man politisch für falsch hält». Jedes Mitglied sei in der Lage, sorgfältig zwischen politischer Überzeugung und verfassungsrechtlicher Vorgabe zu unterscheiden. Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold betont: «Wir stehen nur auf der Seite des Grundgesetzes.»

Als das Bundesverfassungsgericht 1951 seine Arbeit aufnahm, war das Grundgesetz bereits mehr als zwei Jahre in Kraft. Die Verfassung wies dem neuen Gericht mehr Kompetenzen zu, als sie der Staatsgerichtshof der Weimarer Republik je hatte – eine Lehre aus dem Dritten Reich. Die Politik hatte jedoch noch um Details zum Gerichtsaufbau und der Richterwahl gerungen. Im April 1951 trat das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft, fünf Monate später begannen die damals 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit. Für die kommenden Monate stehen wichtige Verfahren an: Im Oktober verhandelt der Erste Senat zur Erbschaftsteuer. Urteile zum Rundfunkbeitrag und zu Bayerns umstrittenem Polizeigesetz könnten folgen. Zudem schwebt ein mögliches AfD-Verbotsverfahren über den Richtern. Kaufhold, deren Zweiter Senat ein solches Verfahren bearbeiten würde, zeigt sich gelassen: «Wenn die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, dann werden wir diesen Antrag nach den Vorgaben des Grundgesetzes prüfen. Und wenn nicht, dann nicht.»

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Greta Kaufmann

Autor

Gesellschaftsreporterin

Greta Kaufmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.