Studie: Vergesellschaftung könnte Mieten in Berlin dämpfen
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Linken geplante Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin sozialpolitisch sinnvoll und wirtschaftlich tragbar sein könnte. Die Forscher schätzen die Entschädigung auf rund 13,5 Milliarden Euro und empfehlen, die Wohnungen den sechs landeseigenen Unternehmen zu übertragen.
Die von der Linken in Berlin geplante Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände kann nach Einschätzung von Wirtschaftsforschern der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sozialpolitisch sinnvoll und wirtschaftlich tragbar sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). Die Forscher sehen in der Überführung privater Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum ein geeignetes Mittel, um den Anstieg der Mieten zu bremsen.
Allerdings werde eine Vergesellschaftung den Wohnraummangel in Deutschlands Großstädten nicht beheben, betonten die Forscher. Dazu brauche es Neubau in großem Stil. «Dennoch kann die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern», heißt es in der Mitteilung der Stiftung aus Düsseldorf.
In Berlin verfügten große private Wohnungskonzerne über umfangreiche Bestände, darunter viele Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment. Würden diese in öffentliches beziehungsweise gemeinwohlorientiertes Eigentum umgewandelt, könnte der öffentliche Sektor schnell seinen Einfluss auf den Mietmarkt vergrößern. Gedämpfte Mieterhöhungen in diesem Bestand würden über die Wirkung auf den Mietspiegel auch den Mietanstieg insgesamt dämpfen. Außerdem könnte die öffentliche Hand besser für soziale Durchmischung und für gesellschaftlich ausgerichtete Sanierung sorgen, als es die privaten großen Wohnungskonzerne tun, so die Forscher.
Die bei einer Überführung von rund 210.000 Wohnungen in Gemeineigentum fällige Entschädigung für die privaten Wohnungsunternehmen veranschlagen die Forscher auf rund 13,5 Milliarden Euro. «Bei kluger Ausgestaltung der Vergesellschaftung wäre das ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanzierbar», hieß es weiter. Zur Höhe einer solchen Entschädigung gibt es je nach Berechnungsmethode unterschiedliche Schätzungen. So hatte sich im Wahlkampf SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach klar gegen eine Vergesellschaftung ausgesprochen und dies auch mit geschätzten Entschädigungen in Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro begründet. Laut IMK reicht die Spannweite der Schätzungen von etwa 10 Milliarden bis zu 36 Milliarden Euro.
Die IMK-Forscher sprachen sich in ihrer Studie dafür aus, bei einer etwaigen Vergesellschaftung vorhandene Strukturen der öffentlichen Wohnungswirtschaft zu nutzen. «Die Wohnungen könnten direkt oder über den Umweg einer vorübergehend eingerichteten Anstalt des öffentlichen Rechts den sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen übertragen werden.» Diese würden bereits mehrere Hunderttausend Wohnungen bewirtschaften und über die notwendigen Kapazitäten verfügen, «die natürlich ausgebaut werden müssten». Die Entschädigungen könnten über zusätzliches, vom Land bereitgestelltes Eigenkapital dieser Unternehmen sowie Kredite finanziert werden.
Die Studie ordnet die Vergesellschaftung damit in die laufende Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Berlin ein. Während Befürworter auf die dämpfende Wirkung auf Mieten und die Stärkung der öffentlichen Hand verweisen, warnen Gegner vor hohen Kosten und rechtlichen Hürden. Die Forscher der Hans-Böckler-Stiftung liefern mit ihrer Analyse nun konkrete Zahlen und Umsetzungsvorschläge, die in die politische Diskussion einfließen dürften.
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