Spionageverdacht: Ex-BND-Chef Hanning in Haft – Kontrollgremium ordnet Ad-hoc-Prüfung an
Das Parlamentarische Kontrollgremium reagiert auf den mutmaßlichen Spionagefall um den früheren BND-Präsidenten August Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter. Der Ständige Bevollmächtigte soll die Umstände aufklären und strukturelle Probleme untersuchen. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages hat eine Ad-hoc-Kontrolle zum mutmaßlichen Spionagefall um den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, und dessen ehemaligen Büroleiter eingeleitet. Der Ständige Bevollmächtigte des Gremiums soll die Umstände zeitnah aufklären und dazu beitragen, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen. Das teilte das PKGr in einer Unterrichtung mit.
Hanning und sein früherer Büroleiter waren am Dienstag wegen Spionageverdachts festgenommen worden. Mittlerweile befinden sich beide in Untersuchungshaft. Der Büroleiter soll Hanning interne BND-Dokumente gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt haben. Hanning soll diese Unterlagen für seine Beratertätigkeit genutzt haben. Die schwerwiegenden Vorwürfe habe man mit größter Besorgnis zur Kenntnis genommen und sich von der Bundesregierung umfassend berichten lassen, heißt es in der Mitteilung des Gremiums.
Die Ad-hoc-Kontrolle ist ein vergleichsweise seltenes Instrument der parlamentarischen Geheimdienstkontrolle. Der Bevollmächtigte kann bei einem konkreten, aktuellen oder besonders wichtigen Vorgang Akten und Daten anfordern, Dienststellen betreten und Beschäftigte befragen. Die strafrechtliche Aufklärung des Falls bleibt jedoch Sache des Generalbundesanwalts. Das PKGr hatte sich bereits am Mittwoch von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse zu dem mutmaßlichen Spionagefall informieren lassen.
Das Gremium, dem derzeit Abgeordnete von Union und SPD sowie der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz angehören, tagt grundsätzlich geheim. Lediglich einmal im Jahr findet eine öffentliche Befragung durch die Abgeordneten statt. Die jetzige Untersuchung soll klären, wie es zu dem mutmaßlichen Missbrauch von Dienstgeheimnissen kommen konnte und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
In der Unterrichtung erinnerte das PKGr an Empfehlungen an die Bundesregierung aus dem Mai 2023. Darin hatte das Gremium deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes gefordert, die über besondere Kenntnisse verfügen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen ausgeübt haben. Die Empfehlung verwies auf die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden könnten. Diese Empfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt.
Die Ad-hoc-Kontrolle ist nicht der erste Einsatz dieses Instruments. Nach dem islamistischen Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte das PKGr den damaligen Ständigen Bevollmächtigten beauftragt, die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des BND sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Fall des späteren Attentäters Anis Amri zu untersuchen. Der aktuelle Fall dürfte die Debatte über die Kontrolle der Nachrichtendienste und über den Umgang mit ehemaligen Spitzenbeamten neu beleben.
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