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Linke-Anfrage: Mehrheit der Afghanen auf Abschiebeliste ohne Straftat

Eine Anfrage der Linksfraktion zeigt: Rund 55 Prozent der Afghanen, die abgeschoben werden sollen, wurden nicht strafrechtlich verurteilt. Die Bundespolizei registrierte knapp 500 Betroffene. Die Abschiebungen erfolgen in ein von den Taliban regiertes Land.

Linke-Anfrage: Mehrheit der Afghanen auf Abschiebeliste ohne Straftat
Abschiebungen nach Afghanistan: Knappe Mehrheit der Afghanen auf Abschiebeliste keine Straftäter

Eine knappe Mehrheit der Afghanen, die in Deutschland auf der Abschiebeliste stehen, ist nicht strafrechtlich verurteilt worden. Das geht aus einer Anfrage der Linksfraktion hervor, über die mehrere Medien berichten. Demnach haben rund 55 Prozent der Betroffenen keine strafrechtliche Verurteilung vorzuweisen. Sie sollen dennoch nach Afghanistan zurückgebracht werden, obwohl das Land von den Taliban regiert wird und dort nach Einschätzung von Kritikern Gewalt und Not herrschen.

Die Bundespolizei hat in den vergangenen Monaten knapp 500 Afghanen registriert, die abgeschoben werden sollen. Mehr als die Hälfte von ihnen war nicht straffällig geworden. Die Zahlen werfen ein Schlaglicht auf die Praxis der Abschiebungen nach Afghanistan, die seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 politisch umstritten sind. Die Bundesregierung hatte zuletzt Abschiebungen in das Land wieder ermöglicht, obwohl Menschenrechtler und Teile der Opposition auf die prekäre Sicherheitslage hinweisen.

Die Linke fordert seit Langem eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan. Sie argumentiert, dass die Rückführung in ein Land, in dem die Taliban an der Macht sind, für die Betroffenen mit erheblichen Gefahren verbunden sei. Die nun veröffentlichten Zahlen dürften die Debatte weiter anheizen, da sie zeigen, dass ein großer Teil der zur Abschiebung vorgesehenen Personen nicht wegen Straftaten auffällig geworden ist. Damit rückt die Frage in den Mittelpunkt, nach welchen Kriterien die Behörden die Betroffenen auswählen.

Nach Afghanistan abgeschoben werden können grundsätzlich Personen, die ausreisepflichtig sind. Dazu zählen abgelehnte Asylbewerber, aber auch Straftäter, deren Ausweisung angeordnet wurde. Die aktuelle Erhebung legt nahe, dass der Anteil der nicht verurteilten Personen unter den registrierten Afghanen höher ist als vielfach angenommen. Genaue Angaben zu den Gründen der Ausreisepflicht machte die Bundespolizei in den Berichten nicht.

Die Abschiebungen nach Afghanistan sind seit Jahren Gegenstand juristischer und politischer Auseinandersetzungen. Nach dem Abzug westlicher Truppen und der Rückkehr der Taliban an die Macht hatten viele europäische Staaten ihre Rückführungen ausgesetzt. Deutschland nahm sie später wieder auf, allerdings in begrenztem Umfang und unter strengen Auflagen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass eine Rückkehr für viele Afghanen, insbesondere für Frauen und ehemalige Mitarbeiter westlicher Institutionen, lebensgefährlich sein könne.

Die Linke hatte die Anfrage nach eigenen Angaben gestellt, um Transparenz über die Zusammensetzung der Abschiebeliste herzustellen. Die Antwort der Bundesregierung zeigt nun, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen keine Straftaten begangen hat. Ob dies Konsequenzen für die Praxis der Abschiebungen hat, ist offen. Die Bundesregierung hat bislang an der Möglichkeit von Rückführungen nach Afghanistan festgehalten, verweist jedoch auf Einzelfallprüfungen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Die Debatte dürfte auch die Frage berühren, wie mit Afghanen umgegangen wird, die zwar ausreisepflichtig sind, aber keine Straftaten begangen haben. Für die Betroffenen bedeutet die Registrierung auf der Abschiebeliste eine erhebliche Unsicherheit. Ob und wann tatsächlich abgeschoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Verfügbarkeit von Flügen und die Zustimmung der Taliban-Regierung. Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass sie keine direkten Gespräche mit den Taliban führt, sondern sich auf Vermittler verlässt.

Die Zahlen der Bundespolizei beziehen sich auf einen Zeitraum von mehreren Monaten. Sie erfassen Afghanen, die für eine Abschiebung vorgesehen sind, nicht aber die tatsächlich vollzogenen Rückführungen. Wie viele Menschen letztlich nach Afghanistan gebracht werden, ist unklar. Die Linke sieht in den Angaben einen Beleg dafür, dass die Abschiebepraxis nicht allein auf Straftäter abzielt, sondern auch Menschen ohne Vorstrafen betrifft. Die Diskussion über die Rückführungen dürfte damit weiter an Schärfe gewinnen.

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Greta Kaufmann

Autor

Gesellschaftsreporterin

Greta Kaufmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.