Karlsruhe: Reiche muss Instagram-Video nach Eilantrag der Linken löschen
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag der Linken stattgegeben. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche muss ein Video von ihrem Ministeriums-Account entfernen, das die Partei als parteipolitisch und neutralitätswidrig kritisiert.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein auf dem Instagram-Profil ihres Ministeriums veröffentlichtes Video vorläufig entfernen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einem Eilantrag der Linken statt, wie der Zweite Senat mitteilte. Die Entscheidung erging mit sechs zu zwei Richterstimmen.
Die Linke wirft der Ministerin vor, mit dem Beitrag gegen das Neutralitätsgebot für Staatsorgane verstoßen und ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt zu haben. Das Video zeigt Ausschnitte einer Rede Reiches vom 23. September, wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September. Darin warnt die Ministerin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie «Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht».
Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Als dies nicht geschah, wandte sich die Partei mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Der Eilantrag hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache löschen, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, so der Zweite Senat.
Zur Begründung führten die Richterinnen und Richter an, ohne die einstweilige Anordnung drohe der Linken bei einem späteren Erfolg der Organklage durch die fortwährende Verbreitung ein «schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb». Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin. Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen nicht gehindert. Zudem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
In dem Antrag der Linken, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien vorlag, hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig «einseitig und parteipolitisch» geäußert und sei «Teil einer systematischen Kampagne» der CDU gegen die Linke.
Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute «Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen». Nach der Entscheidung teilte das Ministerium mit: «Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun prüfen und die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen.»
Auch Reiches Anwältinnen und Anwälte argumentieren in einer Erwiderung mit dem Bezug zur Wirtschaft. «Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen bewertet», heißt es in dem Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann, welcher der dpa vorliegt.
In Bezug auf den Antisemitismus-Vorwurf verweist die Kanzlei auf eine «seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen». Auch hier sei ein Wirtschaftsbezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben unter anderem: «Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion.»
Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
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