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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Der Bundestag hat nach langen Debatten eine Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Integrierte Notfallzentren und eine verzahnte Ersteinschätzung sollen Patienten zielgenauer steuern und Notaufnahmen entlasten. Zugleich wurden Korrekturen am Krankenkassen-Sparpaket beschlossen.

Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Gesundheitswesen: Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Der Bundestag hat am Donnerstag eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Patientinnen und Patienten sollen im Notfall künftig zielgenauer und besser durch das Gesundheitssystem gesteuert werden. Das Gesetz, das die Koalition gemeinsam mit den Grünen verabschiedete, sieht eine fachliche Ersteinschätzung vor, die telefonisch oder vor Ort festlegt, welche Hilfe jemand benötigt. AfD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung.

Kernstück der Reform sind sogenannte integrierte Notfallzentren, die an Kliniken angedockt werden. Dort soll nach der Ersteinschätzung entschieden werden, ob der Weg in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme führt. «Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle», sagte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). «Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen.» Rettungsdienste würden nicht mehr so oft unnötig gebunden.

Für die Steuerung sollen die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 verzahnt werden. Je nach Dringlichkeit werden Patienten dann in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder die Notaufnahme einer Klinik vermittelt – je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst. Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform bereits angestoßen und erarbeitet hätten.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Nach Informationen aus Verhandlungskreisen soll die Länderkammer am 20. November abschließend darüber beraten. Erst danach kann die Reform in Kraft treten.

Angehängt an das Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sagte: «Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute.» Konkret wird eine Kostenregelung zulasten der Haus- und Kinderärzte gestrichen. Bestimmte Abschläge bei hausarztzentrierter Versorgung werden abgeschafft. Bei psychotherapeutischer Versorgung werden Vergütungsregeln verbessert. Zudem müssen die Krankenkassen bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags ihre Mitglieder wieder darüber informieren. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen bessere Voraussetzungen für eine wirksame Terminvermittlung schaffen.

Mehrere Rednerinnen und Redner der Koalition betonten, dass die Sparmaßnahmen für die Krankenkassen vom Sommer Wirkung zeigen würden. Nur einen Tag vor der Debatte hatte der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung nach zweitägiger Sitzung einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von unverändert 2,9 Prozent für das kommende Jahr mitgeteilt. Linnemann kündigte daraufhin an: «Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil.» Pantazis sagte: «Die Prognose zeigt: Unsere Anstrengungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen tragen Früchte.»

Die Reform soll die Notaufnahmen von vermeidbaren Behandlungsfällen entlasten und die Versorgung der Patienten verbessern. Mit der Verzahnung von Notruf und Bereitschaftsdienst sowie den integrierten Notfallzentren sollen Patienten schneller an die richtige Stelle gelangen. Die abschließende Beratung im Bundesrat steht noch aus.

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Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.