Ex-BND-Präsident Hanning wegen Spionageverdachts in U-Haft
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sitzt ein ehemaliger BND-Präsident in Untersuchungshaft. August Hanning wird geheimdienstliche Agententätigkeit und Landesverrat vorgeworfen. Sein Anwalt weist die Vorwürfe zurück. Die Debatte über schärfere Regeln für Geheimnisträger gewinnt an Fahrt.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sitzt ein ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Untersuchungshaft. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, setzte ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen den 80 Jahre alten August Hanning in Vollzug. Die oberste Anklagebehörde wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
Hannings früherer Büroleiter beim BND, Manfred D., war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in Untersuchungshaft gekommen. Nach Angaben des Generalbundesanwalts sollen Hanning und D. vermutlich im Jahr 2010 vereinbart haben, dass D. dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen sollte. Diese Informationen soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Um welches Land es sich handelt, blieb offen.
Hannings Anwalt Leon Kruse räumte ein, dass sein Mandant im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen sei. «Unzutreffend ist allerdings der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland – geschweige denn gegen Bezahlung – weitergegeben», teilte Kruse mit. «Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgt.» Zuvor hatten «Welt» und «Spiegel» über die Stellungnahme berichtet.
Laut «Spiegel» gehen die Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Ob die von Hanning erstellte Analyse den Adressaten erreichte, sei Gegenstand laufender Ermittlungen. Der Generalbundesanwalt wollte sich zu diesem Bericht nicht äußern.
Die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags (PKGr) ließen sich am Dienstag von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse im mutmaßlichen Spionagefall Hanning informieren. Es war eine stundenlange Sitzung im abhörsicheren Geheimschutzraum des Bundestages erwartet worden. Über Ergebnisse wurde zunächst nichts bekannt – das PKGr tagt geheim. Das Gremium hatte bereits im Mai 2023 Empfehlungen an die Bundesregierung für deutlich schärfere Transparenz- und Karenzregeln für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen nach Ende ihrer Dienstzeit veröffentlicht. Geschehen war allerdings nichts.
Ein Regierungssprecher sprach in Berlin von erheblichen Vorwürfen gegen den früheren BND-Präsidenten. Die Bundesregierung nehme den Vorgang äußerst ernst und unterstütze die Ermittlungen umfassend. Für mögliche Konsequenzen sei es aber zu früh – zunächst müssten die Ermittlungen abgewartet werden.
Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 BND-Präsident. Sein Büroleiter Manfred D. war ihm laut Bundesanwaltschaft zwischen Dezember 2005 und November 2009 als Assistent auch ins Bundesinnenministerium gefolgt. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), forderte strengere Regeln für hochrangige Angehörige von Sicherheitsbehörden nach deren Ausscheiden aus dem Amt. Die dienstliche Treuepflicht gelte auch nach Ausscheiden aus dem Amt. Geschäftemacherei mit dienstlich erworbenem Wissen stelle ein Sicherheitsrisiko dar, sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger».
Auch aus dem Bundestag wurden die Rufe nach einer Verschärfung der Transparenz- und Karenzregeln für Geheimnisträger lauter. PKGr-Chef Marc Henrichmann (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: «Die Transparenzvorschriften des Deutschen Bundestages sind ein Muster.» Hochrangigen Vertretern deutscher Sicherheitsbehörden sei sicher zuzumuten, Gesprächspartner und Kontakte mit Dienstbezug offenzulegen. Dies gelte erst recht, wenn es sich um vergütete Tätigkeiten handele. «Fakt ist aber auch, dass das bei krimineller Energie wie im Fall Hanning ein zahnloser Tiger bleibt.»
Der Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz forderte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Blick auf die Zeit von Hanning und dessen Vertrautem Manfred D. im Innenministerium auf, «seinen Teil zur Aufklärung der harschen Vorgänge, die das Zeug für eine echte Staatsaffäre haben», zu leisten. Es liege in Dobrindts direkter Verantwortung, schnellstmöglich gesetzliche Regelungen zur effektiven Eindämmung derartiger Praktiken vorzulegen, sagte von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
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