21-Jähriger wegen mutmaßlicher IS-Kampfausbildung in U-Haft
Ein 21 Jahre alter Deutscher soll sich im Ausland dem IS anschließen und zum Kämpfer ausbilden lassen wollen. Er wurde nach Deutschland überstellt und sitzt nun in Untersuchungshaft.
Ein 21-jähriger Deutscher sitzt nach einem mutmaßlichen Versuch, sich im Ausland der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen, in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Der Beschuldigte wurde am Freitag nach Deutschland ausgeliefert, nachdem er zuvor im Ausland festgehalten worden war.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll der junge Mann im Januar 2025 von Berlin aus nach Äthiopien gereist sein. Sein Ziel war es zunächst, sich in Somalia dem IS anzuschließen und dort als Kämpfer ausbilden zu lassen. Nach Somalia gelangte er jedoch nie. Stattdessen soll er nach Pakistan weitergereist sein, um sich dort dem IS anzuschließen. Im Februar 2025 wurde er in Pakistan festgenommen. Der Weg von Berlin über Äthiopien nach Pakistan zeigt nach Lesart der Ermittler, dass die Reiseroute mehrfach geändert wurde, bevor der Verdächtige schließlich in Haft geriet.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten die versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Der zweite Vorwurf ist nach deutschem Strafrecht bereits erfüllt, wenn jemand aus Deutschland ausreist, um sich im Ausland an einer Terrororganisation zu beteiligen oder von ihr ausbilden zu lassen. Die Rechtslage macht damit deutlich, dass nicht erst ein Anschlag oder die Teilnahme an Kampfhandlungen strafbar ist, sondern bereits die konkrete Vorbereitung der Ausreise zum Zweck der Ausbildung.
Als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde ist die Bundesanwaltschaft vor allem für Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Seit März 2024 steht Generalbundesanwalt Jens Rommel an der Spitze der Karlsruher Behörde. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern an, und der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft, bis über den weiteren Verlauf des Verfahrens entschieden wird.
Der Fall reiht sich in eine Reihe von Verfahren ein, in denen deutsche Ermittler Reisen in Krisengebiete zur Ausbildung in terroristischen Strukturen verfolgen. Die Bundesanwaltschaft hat dabei stets betont, dass auch Vorbereitungshandlungen im Ausland strafrechtlich relevant sind, wenn sie auf eine spätere Beteiligung an Gewalttaten zielen. Ob der 21-Jährige im weiteren Verfahren zu seinen Motiven Angaben macht, war zunächst nicht bekannt.
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