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Prozess in Bonn: Mann soll Ehefrau getötet und zerstückelt haben

Ein 42-Jähriger steht in Bonn vor Gericht. Er soll seine Frau erwürgt oder erstickt, die Leiche zerteilt und die Überreste an Autobahnen abgelegt haben. Das gemeinsame Baby ließ er bei Kälte und Regen in einem Kinderwagen zurück. Die Familie des Opfers fordert ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Prozess in Bonn: Mann soll Ehefrau getötet und zerstückelt haben
Justiz: Baby im Dunkeln, Mutter zerteilt - Prozess gegen Ehemann

Vor dem Landgericht Bonn hat am Dienstag der Prozess gegen einen 42 Jahre alten Mann begonnen, der seine Ehefrau getötet, zerstückelt und die Überreste an verschiedenen Orten abgelegt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Eritrea stammenden Elektriker vor, die 32-Jährige am 16. November 2025 auf dem Gelände einer Fahrzeugverwertung in Bonn entweder erwürgt oder erstickt zu haben. Zum Auftakt äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, dass sein Mandant sich zu einem späteren Zeitpunkt zu der Ehe und dem Zusammenleben äußern werde.

Der Fall hatte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für großes Entsetzen gesorgt. Im November 2025 waren zunächst abgetrennte Hände auf einer Autobahn im Sauerland gefunden worden. Zwei Wochen später entdeckte die Polizei den Körper der Frau im Norden von Rheinland-Pfalz. Den Kopf fanden Müllsammler erst deutlich später in einer Plastiktüte nahe der A4 im Kreis Olpe. Nach Überzeugung der Anklage tötete der Mann seine Frau auf der Rückbank eines Autos, während sich das gemeinsame, damals drei Monate alte Baby ebenfalls im Fahrzeug befand. Die Frau habe nicht mit einem Angriff gerechnet, weil sie sich um das Kind gekümmert habe. «Dies machte sich der Angeklagte bewusst zunutze», lautet der Vorwurf.

Anschließend soll der 42-Jährige den Wagen über mehrere Zwischenstationen bis nach Waldsolms in Hessen gefahren haben. Dort habe er das Baby in einem Kinderwagen in der Nähe eines koptischen Klosters zurückgelassen – bei Dunkelheit, Temperaturen um zwei Grad und Regen. Nur durch Zufall sei das Kind rechtzeitig gefunden und gerettet worden. Die Leiche der Frau soll sich zu diesem Zeitpunkt noch im Auto befunden haben. In einem Waldstück in Rheinland-Pfalz soll der Mann dann Kopf und Hände abgetrennt und die Überreste an Autobahnen «entsorgt» haben.

Die genauen Hintergründe der Tat sind bislang unklar. Die Staatsanwaltschaft stützt sich nach Angaben des Verteidigers auf Indizien wie DNA-Funde und eine Bewegungsauswertung des Handys. Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gericht müsse die vielen Mosaiksteine des Falls nach und nach zusammenführen. Allein acht verschiedene Polizei- und Ermittlungsorganisationen seien in das Verfahren involviert. Die Familie des Opfers hofft auf Aufklärung. «Die Familie erhofft sich von dem Prozess Klarheit», teilte die Nebenklageanwältin mit, die Vater und Kind der Toten vertritt. «Die Aufklärung der Tat und ein gerechtes Urteil ist für die Verarbeitung des Geschehenen wichtig.»

Die Angehörigen wünschen sich zudem, dass von dem Verfahren eine Botschaft ausgeht: Gewalt gegen Frauen werde nicht toleriert und habe Konsequenzen. Die Frau hatte laut Nebenklage in Eritrea eine Ausbildung im Bereich der Metall- und Holzverarbeitung absolviert und erfolgreich in ihrem Beruf gearbeitet. 2019 heiratete sie den Angeklagten, der einige Jahre zuvor nach Deutschland geflohen war. 2024 kam sie im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland – «trotz bereits bestehender Schwierigkeiten in der Ehe», wie die Nebenklage mitteilte. Die Konflikte hätten angehalten, sodass die Frau mit ihrem 2025 geborenen Kind nicht bei ihrem Mann, sondern in einer Flüchtlingsunterkunft lebte. Sie habe ihr Kind schützen wollen.

Der Angeklagte war nach eigenen Angaben von Eritrea über den Sudan, Libyen und Italien nach Deutschland geflohen. Sein Asylantrag soll abgelehnt worden sein, er habe jedoch eine Duldung gehabt. Der 42-Jährige habe die Sprache gelernt und als Elektriker-Gehilfe sowie als Kraftfahrer gearbeitet; seine Arbeitgeber hätten ihn wertgeschätzt. Wie nun bekannt wurde, war er 2017 bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er auf einer Baustelle im Streit einem anderen Menschen mit der Hand an den Hals gefasst und ihm kurzzeitig die Luft abgedrückt hatte. Der Prozess wird fortgesetzt.

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Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.