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Polizei prüft Internettrend: Horror-Katze versetzt Schüler in Angst

In sozialen Netzwerken verbreitet sich eine düstere Variante der Kinderbuchfigur «Cat in the Hat». Die Beiträge enthalten teils Drohungen und nennen konkrete Schulen und Personen. Die hessische Polizei prüft die Fälle strafrechtlich und betont, dass es bislang keine realen Übergriffe gibt.

Polizei prüft Internettrend: Horror-Katze versetzt Schüler in Angst
Internettrend: Horror-Katze macht Angst - Polizei prüft Videos

Die hessische Polizei beschäftigt sich mit einem Internettrend, bei dem eine gruselige Variante der Kinderbuchfigur «Cat in the Hat» in sozialen Netzwerken für Angst und Schrecken sorgt. Wie die Polizei in Süd-, Mittel- und Westhessen mitteilte, wurde der Trend in den vergangenen Tagen online an zahlreichen Schulen verbreitet. Auch in Hessen kam es in diesem Zusammenhang vereinzelt zu Vorkommnissen in Mittelhessen, Westhessen und Südhessen.

In den sozialen Medien kursieren Fotos und Videos einer Gestalt mit Hut und Gruselkostüm, die an die eigentlich harmlose Figur aus einem Kinderbuch angelehnt ist. In den Beiträgen heißt es etwa «Schlaft heute mit einem offenen Auge». Teilweise werden konkrete Orte, Schulen oder auch Namen von Kindern und Jugendlichen genannt, die sich in Acht nehmen sollen. Nach Angaben der Polizei ist ein erheblicher Teil der Inhalte manipuliert oder mithilfe künstlicher Intelligenz generiert.

Die Polizei betont jedoch, dass es sich bislang um ein reines Online-Phänomen handelt. Der hessischen Polizei seien aktuell keine Fälle bekannt, in denen reale Personen in Katzenkostümen Jugendlichen auflauern oder diese verfolgen. In Rheinland-Pfalz sind bislang keine Fälle bekanntgeworden, teilte das Landeskriminalamt mit. Das Phänomen an sich sei dort jedoch bekannt.

Die bekanntgewordenen Fälle werden strafrechtlich geprüft. Ein Sprecher der Polizei erklärte, strafbar sei es besonders dann, wenn aus dem vermeintlichen Scherz konkrete Bedrohungen, Beleidigungen, Nachstellungen, versuchte Körperverletzungen oder andere strafrechtlich relevante Handlungen werden. «Was online als Unterhaltung oder Prank beginnt, kann schnell reale Angst auslösen und – je nach Ausgestaltung – auch strafrechtliche Folgen haben», teilte die hessische Polizei mit.

Der aktuelle Fall erinnert an frühere Internettrends. Vor genau zehn Jahren sorgten sogenannte Horror-Clowns für Verunsicherung. Damals wie heute gilt: Die Grenze zwischen vermeintlichem Spaß und strafbarer Handlung ist schnell überschritten. Die Polizei rät dazu, entsprechende Inhalte ernst zu nehmen und Vorfälle zu melden.

Für Schulen und Eltern bedeutet der Trend eine besondere Herausforderung. Die Verbreitung über soziale Netzwerke erreicht Jugendliche unmittelbar und kann auch dann Angst auslösen, wenn die Inhalte manipuliert sind. Die Behörden beobachten die Entwicklung weiter und prüfen jeden bekanntgewordenen Fall.

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Henrik Falkenberg

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Redakteur vom Dienst

Henrik Falkenberg berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.