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Hamburger Landgericht stoppt vorerst Auswertung von «Zeit»-Aufnahmen im Block-Prozess

Im Verfahren um die mutmaßliche Kindesentführung in der Steakhaus-Dynastie Block darf die Justiz sichergestellte Tonaufnahmen einer «Zeit»-Journalistin vorerst nicht auswerten. Das Hamburger Landgericht gab einer Beschwerde der Zeitung statt und wartet nun eine Entscheidung in der Hauptsache ab.

Hamburger Landgericht stoppt vorerst Auswertung von «Zeit»-Aufnahmen im Block-Prozess
Newsblog zum Block-Prozess: Gericht rührt Podcast-Aufnahmen der „Zeit“ vorerst nicht an

Das Hamburger Landgericht hat die Auswertung sichergestellter Tonaufnahmen der Wochenzeitung «Zeit» im Verfahren um die mutmaßliche Kindesentführung in der Steakhaus-Dynastie Block vorerst gestoppt. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, dürfen die Mitschnitte einer Journalistin bis auf Weiteres nicht angerührt werden. Damit gab das Gericht einer Beschwerde des Verlags statt, der sich gegen die Sicherstellung und Verwertung der Gesprächsaufzeichnungen gewehrt hatte.

Die Aufnahmen waren im Zuge der Ermittlungen zu dem Entführungsfall sichergestellt worden. Sie dokumentieren Gespräche der Journalistin mit Angehörigen der Familie Block und gelten als mögliche Beweismittel in dem Strafverfahren. Die Zeitung hatte argumentiert, die Auswertung greife in die journalistische Arbeit ein. Das Gericht folgte dieser Linie nun zumindest vorläufig und will die Aufnahmen erst dann freigeben, wenn über die Beschwerde in der Sache abschließend entschieden ist.

Hintergrund ist das Entführungsdrama um die Hamburger Steakhaus-Dynastie Block, das seit Monaten die Öffentlichkeit beschäftigt. Im Zentrum steht der Vorwurf, ein Kind der Familie sei entführt worden. Die genauen Umstände und Hintergründe sind Gegenstand der laufenden Verhandlung am Landgericht Hamburg, in der die strafrechtliche Verantwortung geklärt werden soll. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil er eine bekannte Unternehmerfamilie betrifft und Fragen nach Sicherheit, Vermögensverhältnissen und dem Umgang mit Erpressungsversuchen aufwirft.

Für die Berichterstattung ist die Entscheidung des Gerichts von grundsätzlicher Bedeutung. Sie betrifft das Spannungsfeld zwischen dem staatlichen Interesse an einer umfassenden Aufklärung von Straftaten und dem Schutz journalistischer Recherche. Redaktionen sammeln im Rahmen ihrer Arbeit häufig vertrauliche Informationen und Gespräche, deren Offenlegung die Arbeit an künftigen Themen erschweren könnte. Das Landgericht hat in diesem Fall zunächst zugunsten der Pressefreiheit entschieden, ohne die Beweisfrage endgültig zu klären.

Der Prozess am Hamburger Landgericht wird seit geraumer Zeit intensiv verfolgt. Die Verhandlung soll klären, wer für die mutmaßliche Entführung verantwortlich ist und welche Motive dahinterstehen. Die sichergestellten Aufnahmen könnten dabei eine Rolle spielen, weil sie Einblicke in die Kommunikation innerhalb der Familie geben. Ob und in welcher Form sie tatsächlich als Beweismittel zugelassen werden, hängt nun vom weiteren Verfahrensgang ab.

Die Zeitung hatte sich gegen die Sicherstellung gewehrt und dabei auf die Bedeutung der vertraulichen Gespräche für ihre Recherche verwiesen. Das Gericht hat diesem Argument vorerst Rechnung getragen. Eine endgültige Entscheidung über die Verwertbarkeit der Aufnahmen steht noch aus. Bis dahin bleibt offen, ob die Ermittlungsbehörden die Mitschnitte auswerten dürfen oder ob die Redaktion dauerhaft geschützt wird.

Der Fall Block dürfte auch in den kommenden Wochen Gegenstand der Berichterstattung bleiben. Die Verhandlung am Landgericht Hamburg wird fortgesetzt, weitere Zeugenaussagen und Beweisanträge sind zu erwarten. Die Entscheidung über die «Zeit»-Aufnahmen ist ein Zwischenschritt in einem Verfahren, das weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für den Umgang mit journalistischen Materialien in Strafprozessen haben könnte.

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Henrik Falkenberg

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Redakteur vom Dienst

Henrik Falkenberg berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.