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Brandenburgs Gesundheitsminister Wilke kritisiert Notfallreform des Bundes

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung beschlossen, doch Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) sieht erhebliche Schwächen. Er warnt vor Finanzierungslücken und fordert mehr Mitsprache der Länder bei der Standortplanung der neuen integrierten Notfallzentren.

Brandenburgs Gesundheitsminister Wilke kritisiert Notfallreform des Bundes
Mehr Spielraum: Minister übt Kritik an Reform zur Notfallversorgung

Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) hat die vom Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung scharf kritisiert. Der Minister warnt vor Finanzierungslücken und einer zu starken Einschränkung der kommunalen und länderbezogenen Spielräume. Die Reform soll Patientinnen und Patienten im Notfall zielgenauer durch das Gesundheitssystem steuern, stößt in Brandenburg aber auf erhebliche Bedenken.

Kernstück der Reform sind sogenannte integrierte Notfallzentren, die an Kliniken angedockt werden. Dort soll nach einer fachlichen Ersteinschätzung entschieden werden, ob jemand in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme geleitet wird. Die Telefonnummern 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erklärte, die Notaufnahmen würden dadurch entlastet und könnten sich auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

Wilke sieht jedoch «einen großen Kritikpunkt» in der fehlenden Ausfinanzierung der Personalkosten. Die Orientierung an der Grundlohnrate müsse deutlich einfacher an den realen Personalkosten ansetzen. «Sonst entstehen bei den Trägern der Rettungsdienste nicht gerechtfertigte Finanzierungslücken», warnte der Minister. Zudem bemängelte er, dass das Recht der Kassen, zu entscheiden, ob alle Wirtschaftlichkeitsreserven genutzt wurden, hohe Hürden aufbaue. «Hier wird der Spielraum von Kommunen und Ländern zu stark eingeschränkt, Rahmenbedingungen und Bedarfsplanungen festzulegen», sagte Wilke.

Mit Blick auf die integrierten Notfallzentren betonte der Minister die Notwendigkeit einer «bedarfsgerechten Umsetzung und die Mitbestimmung der Länder als Krankenhausplanungsbehörde über die Standorte». Dies sei bisher nicht gewährleistet und müsse dringend nachgebessert werden. Dazu wollen die Länder Änderungsanträge im Bundesratsverfahren einbringen. Ähnliche Kritik äußerte auch der Landkreistag Brandenburg. «Gerade in einem Flächenland sind regional angepasste Strukturen und eine bedarfsgerechte Vorhaltung unverzichtbar», teilte der Kommunalverband mit. Die vorgesehenen bundesweiten Steuerungs- und Qualitätsvorgaben würfen weiterhin Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten und einer angemessenen Beteiligung der kommunalen Aufgabenträger auf.

Die Reform war nach langen Debatten im Bundestag beschlossen worden. Sie soll sicherstellen, dass Patienten im Notfall schneller die richtige Versorgung erhalten. Die Ersteinschätzung soll telefonisch oder vor Ort erfolgen und je nach Dringlichkeit in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder eine Notaufnahme vermitteln. Während der Bund die Entlastung der Kliniken in den Vordergrund stellt, sehen die Länder und kommunalen Spitzenverbände erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ob die Reform in der vorliegenden Form den Bundesrat passiert, ist daher offen. Die Kritik aus Brandenburg dürfte die Debatte über die praktische Umsetzung und die Finanzierung der Notfallversorgung weiter anheizen.

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Helena Beckmann

Autor

Kulturkorrespondentin

Helena Beckmann berichtet für Güldendorf über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.